Vorarlberg: Energiekostenzuschuss - Zusätzliche Anmeldefrist für Unternehmen

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Vorarlberg

09 Jän 18:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Tittler: Konkrete Unterstützung der heimischen Wirtschaft

Bregenz (VLK) – Durch den Energiekostenzuschuss des Bundes werden Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent (in Sonderfällen bis zu 70 Prozent) ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und in bestimmten Fällen auch Treibstoffe unterstützt. „Mit diesem Förderprogramm wird der heimischen Wirtschaft in einer schwierigen Situation unter die Arme gegriffen“, betont Landesrat Marco Tittler. Damit möglichst viele Unternehmen einen Antrag stellen können, wird eine zusätzliche Anmeldefrist von 16. bis 20. Jänner eingerichtet.

„Der Energiekostenzuschuss entlastet Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden und hilft so, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern“, verdeutlicht der Landesrat: „Deshalb brauchen die betroffenen Unternehmen den Energiekostenzuschuss.“

Zusätzlicher Anmeldetermin

Der Zuschuss wird von der aws, der Förderbank des Bundes, abgewickelt. Dafür ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend. Bei der Voranmeldung zwischen 7. und 28. November haben sich rund 87.000 Unternehmen österreichweit registriert. Damit möglichst viele einen Antrag auf den Energiekostenzuschuss stellen können, wird die Voranmeldung wieder geöffnet. Betroffene Unternehmer können sich zwischen 16. und 20. Jänner beim aws für den Energiekostenzuschuss voranmelden und bekommen dann ebenfalls die Gelegenheit, einen Antrag zu stellen. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Der Bund stellt insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Je nach Förderstufe werden anspruchsberechtigte Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.

Energiekostenzuschuss 2

Im Rahmen des Anti-Teuerungspakets der Bundesregierung unterstützt der Energiekostenzuschuss 1 bis September 2022 energieintensive Unternehmen bei ihren Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe. Die Bundesregierung hat Ende Dezember die Ausweitung der Energiehilfen für Unternehmen beschlossen. Der Energiekostenzuschuss 1 wird – mit einer eigenen Antragsphase für das 4. Quartal – bis Ende des Jahres verlängert. Durch den Energiekostenzuschuss 2 werden auch 2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet. Pro Unternehmen können dann im Förderungszeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. In den ersten beiden Förderstufen soll dabei die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität wegfallen, was den Bezieherkreis erheblich erweitern wird. Außerdem wird laut Wirtschaftsministerium die Förderintensität in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht werden.


Quelle: Land Vorarlberg



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