Ergebnisse der Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE"
Eintragungszeitraum endete am 25. Jänner 2021, 20 Uhr – alle drei Volksbegehren schafften Hürde von 100.000 Unterschriften
Wien (OTS) - Bis 25. Jänner 2021, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die drei Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE" vornehmen.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der mit 1. Jänner 2018 in Betrieb genommenen Datenverarbeitung "Zentrales Wählerregister" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt (die Ergebnisse wurden am 25. Jänner 2021, um 20:15 Uhr, auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres veröffentlicht):
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.379.781.
Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN":
- Zahl der Unterstützungserklärungen: 210.431
- Zahl der Eintragungen: 205.798
- Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 416.229
Volksbegehren "FÜR IMPF-FREIHEIT":
- Zahl der Unterstützungserklärungen: 62.386
- Zahl der Eintragungen: 196.764
- Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 259.150
Volksbegehren „Ethik für ALLE“:
- Zahl der Unterstützungserklärungen: 61.766
- Zahl der Eintragungen: 98.213
- Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 159.979
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass aufgrund der Ergebnisse der Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE" dieser Schwellenwert jeweils überschritten worden ist.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Ende Februar 2021 bekannt geben.