Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung u. vorläufige Beschlagnahme von 2 Fahrzeugen
Beamte der Landesverkehrsabteilung Krumpendorf/WS führten am 26. Mai 2024 gegen 17:00 Uhr die vorläufige Beschlagnahme von zwei Fahrzeugen infolge erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch.
Sie hatten im Zuge ihres Verkehrsdienstes auf der Südautobahn (A 2) in Krumpendorf/WS, selbe Gd, Bezirk Klagenfurt-Land, festgestellt, wie sich die Fahrzeuglenker von zwei nebeneinander fahrende Kraftfahrzeugen Handzeichen gaben. Diese reihten sich auf dem zweiten Fahrstreifen hintereinander ein und beschleunigten in der 130 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf eine Geschwindigkeit von 163 km/h. Diese Geschwindigkeit wurde am Anfang der dortigen Baustelleneinfahrt in der 100 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten, womit eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 63 km/h bedeutet.
In der 80 km/h-Beschränkung im Baustellenbereich wurde die Geschwindigkeit auf 153 km/h reduziert, womit aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 73 km/h gegeben war.
In der Folge wurden die beiden Lenker aufgrund der Gefährdungslage und der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten.
Der Behördenjournaldienst der BH Klagenfurt-Land ordnete die vorläufige Beschlagnahme beider Fahrzeuge an, welche von zwei Abschleppunternehmen verbracht wurden.
Bei den zwei PKW-Lenkern handelt es sich um zwei 19-jährige Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk Spittal an der Drau.
Beiden wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.
Quelle: LPD Kärnten