Niederösterreich: Erhöhte Förderung für Tageseltern
LR Teschl-Hofmeister: Neue Richtlinie kommt in der Regierungssitzung am 24. Oktober zur Beschlussfassung
Mit einer neuen Richtlinie, die in der kommenden Regierungssitzung am 24. Oktober zur Beschlussfassung vorgelegt wird, erhöht sich die Förderung für Tageseltern wesentlich. Über Details dazu und über dieses Angebot für berufstätige Eltern informierten Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Caritas-Direktor Hannes Ziselsberger und Michaela Hinterholzer, Präsidentin Hilfswerk Niederösterreich, heute bei einer Pressekonferenz in St. Pölten.
Tageseltern hätten seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert in der Kinderbetreuung des Landes Niederösterreich, sagte Teschl-Hofmeister, die auch betonte: „Sie bieten vor allem für Kleinkinder ein familienunterstützendes, flexibles und individuelles Betreuungsangebot und leisten einen wichtigen Beitrag in der Tagesrandzeitbetreuung.“ Das Land Niederösterreich wird künftig rund fünf Millionen Euro pro Jahr in die Hand nehmen, um die Kinderbetreuung durch Tageseltern zu unterstützen. Die Richtlinie wird in der kommenden Regierungssitzung am 24. Oktober zur Beschlussfassung vorgelegt und die Förderrichtlinien wird rückwirkend mit 1. September in Kraft treten.
Entsprechend der aktuellen Kindertagesheimstatistik gibt es in Niederösterreich 346 aktive Tageseltern. Alleine im Zeitraum Oktober 2021 bis Oktober 2022 sind 37 neue Tageseltern hinzugekommen. Sie betreuen insgesamt 1.665 Kinder, davon überwiegend unter 2-Jährige. „Es war mir ein persönliches Anliegen, dass wir neben dem Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung auch die Betreuung durch Tageseltern unterstützen. Mit der neuen Richtlinie ist es gelungen, ein kostengünstiges, ergänzendes Betreuungsangebot für berufstätige Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen“, hob die Landesrätin hervor.
Das Land fördert Tageseltern mit dem „NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag“ in Höhe von 3,75 Euro pro tatsächlich, geleisteter Betreuungsstunde und zwar für Kinder bis zum dritten Geburtstag für die Vormittagsbetreuung von 7 Uhr bis 13 Uhr und für noch nicht schulpflichtige Kinder ab dem dritten Geburtstag in den Tagesrandzeiten von 6 Uhr bis 8 Uhr und/oder von 16 Uhr bis 19 Uhr. „Dadurch schaffen wir eine Annäherung an die institutionelle Vormittagsbetreuung bei den unter 3-Jährigen und zusätzlich eine Ergänzung in den Randzeiten bei den über 3-Jährigen“, informierte die Landesrätin.
Der Elternbeitrag darf in den geförderten Zeiträumen maximal 1,25 Euro pro Betreuungsstunde betragen sowie die betreuten Kinder und zumindest ein Elternteil müssen einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Weiters erhalten die Tagesmütter/-väter-Rechtsträger vom Land einen monatlichen Zuschuss. Zum Personal- und Sachaufwand sowie zum Schulungsaufwand und zum Aufwand für begleitende Kontrolle und Supervision wird der Zuschuss in Höhe von je 30 Euro monatlich gewährt. Für Kinder unter drei Jahren gewährt das Land Niederösterreich einen erhöhten Zuschuss in Höhe von 37,5 Euro monatlich. Das macht in Summe rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr für die Rechtsträger aus.
Caritas-Direktor Hannes Ziselsberger sagte: „In den Sozialberatungsstellen gibt es oft Kontakt mit Frauen, die armutsgefährdet sind, Betreuungspflichten haben und die durch eine Arbeitsaufnahme die Armut durchbrechen können. Eine gute Kinderbetreuung ist auch hier oft die Voraussetzung, um selbst aktiv werden zu können.“
Michaela Hinterholzer, Präsidentin Hilfswerk Niederösterreich, meinte: „Das Hilfswerk Niederösterreich engagiert sich seit vielen Jahrzehnten in der Kinderbetreuung. In ganz Niederösterreich werden 60 Kinderbetreuungseinrichtungen betrieben. Die Tagesmütter und die Tagesväter sind auch beim NÖ Hilfswerk eine ganz wesentliche Säule. Bei den Tagesmüttern und Tagesvätern gibt es ein attraktives familiäres Umfeld.“
Quelle: Land Niederösterreich