Eine 59-Jährige Frau wurde von einer bislang unbekannten Täterschaft angeschrieben, welche sich als deren Sohn ausgab. Im Zuge der Konversation bat der angebliche Sohn die 59 Jährige eine Online-Überweisung in Höhe von € 2159,00 für ihn durchzuführen, da es bei ihm nicht funktionieren würde. Die 59 Jährige überwies den Geldbetrag auf das von der Täterschaft angegebene Konto, weshalb ihr ein Schaden in Höhe von € 2159,0 entstand.
Quelle: LPD Vorarlberg
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