Steiermark: Erster Personalbericht des Landes Steiermark liegt vor

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Steiermark

26 Nov 05:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Expertenrunde soll Erkenntnisse insbesondere im Hinblick auf die Gleichberechtigung der Geschlechter vertieft beraten:

Graz (25. November 2021).- Im Zuge der letzten Änderung des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark wurde beschlossen, dass dem Landtag jährlich ein Personalbericht vorzulegen ist. Inhalt dieses Berichtes sind allgemeine personalstatistische Daten wie die Altersstruktur der Bediensteten und die Art der Dienstverhältnisse. Darüber hinaus gibt der Bericht Auskunft über die Einkommensverteilung nach Geschlecht in den jeweiligen Wirkungsbereichen, Funktionsgruppen und Gehaltsklassen, sowie Angaben zu Teilzeit und Karenzen und ihre Verteilung nach Geschlecht.

So ist dem nun vorliegenden Personalbericht – Stichtag für die jeweiligen Daten ist der 31.12.2020 – zu entnehmen, dass das Land Steiermark einen Personalstand von 7.466 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufweist – das sind 6.809 Vollzeitäquivalente. Rund 52 Prozent der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiblich. Der Landesdienst weist einen hohen Altersdurchschnitt auf. Er liegt bei 45,7 Jahren. Besonders viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zwischen 50 und 59 Jahren. Gleichzeitig ist aber auch ein Anstieg in den Bereichen der 25- bis 34-Jährigen zu verzeichnen. Durch Pensionierungen und notwendige Nachbesetzungen frei werdender Stellen wird sich dieser Trend in den kommenden Jahren verstärken. Der Altersschnitt ist daher seit 2012 nur leicht um 0,8 Jahre gestiegen.

In den letzten Jahren erfolgte eine kontinuierliche Reduktion des Personalstandes. Auffällig ist dabei vor allem der aufgrund von Pensionierungen erfolgende Rückgang von Beamten-Dienstverhältnissen zugunsten von Vertragsbediensteten. So sind im Bericht 5.458 Vertragsbedienstete, 1.760 Beamtinnen und Beamte, 312 Geschützte, 120 Lehrlinge sowie 96 sonstige Landesbedienstete (Praktikantinnen und Praktikanten, Trainees, etc.) ausgewiesen.

Im Vergleich der letzten Jahre ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen insgesamt gestiegen. Es sind nach wie vor deutlich mehr Frauen in einem Teilzeitarbeitsverhältnis. Im Jahr 2012 waren 36 Prozent der Frauen in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, aber nur 4 Prozent der Männer. Nunmehr sind es 40 Prozent der Frauen und 8 Prozent der Männer. Insgesamt arbeiten 75 Prozent der Bediensteten in einem Vollzeitdienstverhältnis.

Ein Drittel aller Führungspositionen im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften und der Agrarbezirksbehörde (von Referatsleitung aufwärts) ist mit Frauen besetzt. Die höchste Führungsstelle in der Verwaltung, die Leitung der Landesamtsdirektion, hat seit 2020 eine Frau inne. Dennoch sind unter den Top 100 der Bediensteten mit den höchsten Bezügen, nur rund 27 Prozent Frauen.

Im Kapitel Einkommenstransparenz ist die Einkommensverteilung zwischen männlichen und weiblichen Landesbediensteten dargestellt. Die Entlohnung von Landesbediensteten erfolgt nach gesetzlich fixierten Besoldungsschemata. Die konkrete Entlohnung einer Person hängt von der Bewertung des Arbeitsplatzes ab und erfolgt durch die Bewertungsgrundsätze, die im Landes-Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark normiert sind. Dieses sogenannte Besoldungsschema ‚ST‘ wurde mit dem Jahr 2003 eingeführt und sämtliche Neueinstellungen wurden anhand dieser Basis besoldungsrechtlich eingereiht. Für Beamtinnen und Beamte und Vertragsbedienstete im Alt-Schema gibt es Optierungsmöglichkeiten.

Vergleicht man die vier für den Landesdienst definierten Wirkungsbereiche Leitung, Allgemeine Verwaltung, Technik/Handwerk und Fachdienste, so sieht man, dass das Medianeinkommen weiblicher Landesbediensteter, welche dem Wirkungsbereich Leitung zugeordnet sind, um 12,7 Prozent niedriger ist, als jenes der Männer in diesem Wirkungsbereich. In der Allgemeinen Verwaltung beträgt der Unterschied 14,6 Prozent und im Bereich Technik/Handwerk 10,9 Prozent. Im Wirkungsbereich der Fachdienste ist das Medianeinkommen der Frauen geringfügig höher als jenes der männlichen Bediensteten.

Es erfolgt auch eine Auswertung der Gehälter nach den sieben Funktionsgruppen des Landesdienstes. Auch hier zeigt sich – wenn auch in deutlich geringerem Ausmaß – dass die Medianeinkommen der männlichen Bediensteten über jenen der Frauen liegen: Hilfsdienste (1,5 Prozent), Qualifizierter Hilfsdienst (2,2 Prozent), Fach- und Sachbereich (1,5 Prozent), Fachassistenz (2,0 Prozent), Experten/Expertinnen und Leiter/Leiterinnen mittleres Management (2,8 Prozent), Top Experten/Expertinnen und Leiter/Leiterinnen gehobenes Management (aufgrund zu kleiner Anzahl nicht repräsentativ auswertbar) und Leiter/Leiterinnen Top Management (aufgrund zu kleiner Anzahl nicht repräsentativ auswertbar).

In der Betrachtung der Gehaltsklassen – die jeweilige Einstufung in eine Gehaltsklasse ist abhängig vom Stellenwert und reicht von ST01 bis zur höchsten Bewertung ST24 – ergibt sich ein differenziertes Bild. In einigen Gehaltsklassen liegt das Medianeinkommen der Frauen über dem der Männer, in anderen ist es umgekehrt. In der Gehaltsklasse ST11 etwa, liegt das Medianeinkommen der Frauen mit 4,2 Prozent am weitesten unter jenem der Männer, in der Gehaltsklasse ST10 hingegen ist das Medianeinkommen der weiblichen Bediensteten um 2,1 Prozent höher als jenes der männlichen Bediensteten.

Weitere Auswertungen – etwa zu Krankenständen, Karenzen, Qualifikationsstruktur, Integration von Menschen mit Behinderung oder die Geographische Verteilung der Dienstorte der Landesbediensteten – finden sich wie die Details zu den im Text beschriebenen Auswertungen im Personalbericht 2021. Dieser kann hier abgerufen werden.

Die Unterschiede im Medianeinkommen erklären sich einerseits durch die zuvor angeführte hohe Anzahl an Teilzeitbeschäftigten unter den weiblichen Landesbediensteten. Andererseits finden sich gerade in Führungsfunktionen oft ältere männliche Landesbedienstete, die aufgrund ihrer Lebensverdienstkurve im Moment etwa mehr als Frauen verdienen, die erst vor kurzem eine ähnliche Führungsfunktion übernommen haben und erst über die Jahre in den Gehaltsstufen weiter vorrücken werden. Durch die zu erwartenden Pensionierungen in den kommenden Jahren und aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der jüngeren weiblichen Landesbediensteten deutlich höher ist als jene der männlichen, ist diesbezüglich bereits ein sich umkehrender Trend zu erwarten.

Personallandesrat Christopher Drexler: „Der Personalbericht ist keineswegs nur reines Zahlenmaterial. Die Auswertungen lassen teils tiefergehende Zusammenhänge erkennen und ermöglichen so, besser darauf reagieren zu können. Beispielsweise wird ersichtlich, dass trotz aller Bemühungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter weiterhin großer Handlungsbedarf besteht. Das Land Steiermark achtet als Dienstgeber sehr genau auf die Gleichstellung von Männern und Frauen – auch und gerade was die Bezahlung angeht. Die Einführung des ST-Besoldungsschemas im Jahr 2003 war dafür ein wichtiger Meilenstein. Bestimmte gesellschaftliche Tatsachen – etwa dass mehr Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen – spiegeln sich aber auch im Landesdienst wider. Nichts desto trotz sehen wir aber auch den Auftrag, einen Schwerpunkt in der Personalpolitik zu setzen und weiterhin intensiv daran zu arbeiten, eine tatsächliche Gleichberechtigung zu erreichen. So herausfordernd die anstehende Pensionierungswelle und das Ankämpfen gegen einen Wissens- und Erfahrungsverlust für die Landesverwaltung auch sein wird, durch Neuaufnahmen und Neubesetzungen wird es uns gelingen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen und für noch mehr Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen.“

Frauenlandesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Der Personalbericht 2021 stellt offenkundig dar, was es anzupacken gilt: die 100 Topbezüge gehen fast zu drei Viertel an Männer. Das liegt einerseits an weit in die Vergangenheit zurückliegenden Anstellungen und andererseits an den sich erst in den letzten Jahrzehnten ausgebauten Möglichkeiten für Frauen, Beruf und Familien zu vereinbaren. Am Bericht ist auch ersichtlich, dass es die Gleichstellungstrategie braucht und diese dringend umzusetzen ist.“

„Wir werden nun eine Expertenrunde einberufen, um auf Basis der Erkenntnisse aus dem Personalbericht insbesondere die Hintergründe der Gehaltsunterschiede noch tiefgehender zu beleuchten und über mögliche Maßnahmen und Handlungsfelder, die in der Gleichstellungsstrategie des Landes enthalten sind, zu beraten. Wir wollen die erhobenen Daten nutzen, um Maßnahmen abzuleiten, wie wir in der Gleichstellung der Geschlechter im Landesdienst noch schneller voranschreiten können“, erklären Frauenlandesrätin Juliane Bogner-Strauß und Personallandesrat Christopher Drexler gemeinsam. So sollen etwa auch die Motive für die Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse von Frauen und Männern ebenso hinterfragt werden, wie jene für die noch geringe Inanspruchnahme der Möglichkeit eines Babymonats.

Der erste Personalbericht des Landes Steiermark wurde heute von der Landesregierung beschlossen und wird in der kommenden Ausschuss- sowie der nächsten Landtagssitzung behandelt.


Quelle: Land Steiermark



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