Graz: Erstmals Anwohner:innenparken in Graz

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Graz

15 Jun 15:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neues Pilotprojekt im Univiertel

In Graz startet ein besonderes Pilotprojekt: Erstmals werden im Grazer Univiertel Parkplätze speziell und ausschließlich für Bewohner:innen ausgewiesen. Die Anwohner:innenparkplätze werden im Viertel Heinrichstraße, Geidorfgürtel, Leonhardstraße, Glacis errichtet. Auf diesen Parkplätzen dürfen nur mehr Personen parken, die die Berechtigung zum Parken im jeweiligen Bewohner:innengebiet haben, sowie Menschen mit Behinderung. Verteilt auf das Gebiet werden etwa 25 Prozent der Parkplätze in Anwohner:innenparkplätze umgewandelt. Dies entspricht der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenze. Insgesamt werden an die Hundert Parkplätze für Bewohner:innen gewidmet. Vizebürgermeisterin Judith Schwenter: „Ich freue mich sehr, dass wir das Pilotprojekt „Anwohner:innenparken" im Univiertel noch in diesem Sommer starten können. Wir entsprechen damit dem großen Wunsch des Bezirkes und der Anrainer:innen nach gesicherte Parkmöglichkeiten. Dank des Einsatzes des Straßenamtes, der Verkehrsplanung und der Straßenmeisterei ist die schnelle Umsetzung möglich und wir können neue Wege in der Parkraumverteilung in Graz gehen!"

Der Veränderung des Parkkonzepts im Univiertel ist eine umfassende Analyse des bestehenden Parkraums, der Auslastung und Verteilung vorausgegangen. Bei der Verteilung der neuen Bewohner:innenparkplätze wurde auf die Wohnbevölkerung aber auch auf Geschäftstreibende und Arztpraxen Rücksicht genommen. Das Anwohner:innenparken ist als Pilotprojekt konzipiert ist und wird einer umfassenden Evaluierung unterzogen.

Die Fakten:

  • Für die Bewohner:inenn ändert sich nichts, sie müssen keine Amtswege vornehmen, sie können mit ihren bestehenden Ausnahmegenehmigungen in den Anwohner:innenzonen parken, sobald diese mit Tafeln kundgemacht worden sind.
  • Im Universitätsviertel (Bereich zwischen Heinrichstraße bis Elisabethstraße und Glacisstraße bis Geidorfgürtel) wird in einem Pilotprojekt das Anwohner:innenparken eingeführt.
  • Rund ein Viertel aller Stellplätze im öffentlichen Straßenraum stehen künftig ausschließlich für Inhaber:innen einer Ausnahmegenehmigung zur Verfügung, d.h. solche Stellplätze dürfen nur jene Personen nutzen, die im Bewohnergebiete 8 und 8a eine Ausnahmegenehmigung für die Blaue Zone besitzen.
  • Es müssen keine „neuen" oder „zusätzlichen" Genehmigungen eingeholt werden, und so fallen auch keine weiteren Kosten an. Parken ist vom ersten Tag des Aufstellens der Tafeln für Berechtigte möglich.
  • Die Stellplätze werden mit Tafeln gekennzeichnet. Ausgewiesen wird ein „Halte- und Parkverbot" mit einer Zusatztafel, welche Personen mit Berechtigung davon ausnimmt.
  • Ebenso parkberechtigt sind mobilitätseingeschränkte Personen deren Fahrzeug mit einem Parkausweis gemäß §29b StVO versehen ist.
  • Die vorgesehenen Stellplätze zum Anwohner:innenparken stehen allen Inhaber:innen mit Ausnahmegenehmigung im Bewohnergebiete 8 und 8a gleichermaßen zur Verfügung, anhand der Wohnadresse kann kein Anrecht auf einen bestimmten Anwohner:innenstellplatz abgeleitet werden.
  • Die für Anwohner:innenparken vorgesehenen Stellplätze werden in den jeweiligen Straßenzügen zu Gruppen zusammengefasst, an deren Anfang und Ende die Tafeln lt. StVO aufgestellt werden.
  • Auf den verbleibenden „allgemeinen" Blaue Zonen Stellplätzen gilt nach wie vor die Blaue Zone Ausnahmegenehmigung für Inhaber:innen einer Ausnahmegenehmigung Parkzone 8/8a.
  • Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist der Spielraum der Stadt beschränkt und es können nicht beliebig viele oder gar alle Parkplätze in Anwohner:innenparkplätze umgewandelt werden.


Quelle: Stadt Graz



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