Innsbruck: Erweitertes städtisches Betreuungsangebot in den Herbstferien
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Erstmals für alle SchülerInnen aus städtischen Pflichtschulen
Berufstätige Eltern haben wieder die Möglichkeit, für ihre Schulkinder an städtischen Pflichtschulen eine städtische Betreuung während der Herbstferien in Anspruch zu nehmen. Für Pflichtschulkinder sind am 27., 28. und 31. Oktober sowie 2. November jeweils von 7.00 bis 18.00 Uhr die Volksschulen Innere Stadt (Angerzellgasse 12) und Reichenau (Wörndlestraße 3) sowie die Schule am Inn (Hutterweg 1a) ganztägig geöffnet.
Ferienangebot wird erweitert
Premiere feiert mit den kommenden Herbstferien die Erweiterung des Betreuungs-Angebots auch für jene Kinder, die unterjährig keine schulische Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, wie Bildungsstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr erklärt: „Berufstätige Eltern, die halbtags und hierbei nur vormittags arbeiten gehen, haben während der normalen Unterrichtswochen kein Problem mit der Betreuung ihrer Kinder und melden diese folglich nicht für die schulische Nachmittagsbetreuung an. In Ferienzeiten findet jedoch am Vormittag kein Unterricht statt, jedoch müssen die Eltern weiterhin arbeiten gehen. Deswegen brauchen sie an diesen Tagen eine Betreuung für ihre Kinder, die wir nun auch in den Herbstferien zur Verfügung stellen können“. Stadträtin Mayr betont, dass mit dieser Öffnung ein kleiner, aber wichtiger Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbunden ist.
Anmeldung online
Die Anmeldung für die Betreuung in den Herbstferien erfolgt beim Verein „Die Kinderfreunde Tirol“ über die Webseite www.kinderstadt-tirol.at. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Für Kinder, die eine städtische Pflichtschule und die städtische Tages- bzw. Nachmittagsbetreuung besuchen, ist der Betreuungsbeitrag im laufenden Beitrag inkludiert. Für Kinder aus städtischen Pflichtschulen, die nicht in der schulischen Tages- bzw. Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, beträgt der Betreuungsbeitrag einmalig 20 Euro.
Das Mittagessen kostet 5,50 Euro pro Mahlzeit.
Quelle: Stadt Innsbruck