Salzburg: Europa folgt dem Salzburger Weg
Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
Einigung der EU-Agrarminister zur Stärkung der biologischen Landwirtschaft
(LK) Kürzlich einigten sich die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der EU auf den neuen Budgetrahmen von 2021 bis 2027. Dabei konnte Bundesministerin Elisabeth Köstinger die Positionen Österreichs in Europa durchsetzen. Wesentlich ist dabei, dass in Zukunft ein Fünftel der Direktförderungen für ökologische Maßnahmen verwendet werden müssen.
Direktförderungen richten sich nach der Flächengröße eines Betriebes und kommen zur Gänze von der EU. Sie werden für umweltfördernde Leistungen eines Betriebes gewährt. Für die neue Förderperiode können diese umweltfördernden Leistungen auch für Förderungen aus dem gemeinsamen Topf von EU, Bund und Land (ÖPUL – Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) angerechnet werden.
Schwaiger: „Salzburg profitiert.“
„Davon profitiert vor allem das Land Salzburg mit seinem hohen Teilnahmeanteil am Umweltprogramm ÖPUL“, betont Landesrat Josef Schwaiger als derzeitiger Vorsitzender der Landesagrarreferenten-Konferenz. „Immer mehr Länder Europas gehen unseren Weg – weniger Quantität, mehr Qualität – in der Produktion mit. Weiters müssen Betriebe mit bereits geleisteten hohen Umweltauflagen weiterhin bei Direktförderungen berücksichtigt werden und dürfen nicht bestraft werden.“
Fast 400 Milliarden für die EU-weite Landwirtschaft
Im neuen EU-Haushalt 2021 bis 2027 stehen rund 31 Prozent für die Agrarpolitik zur Verfügung. Das sind knapp 387 Milliarden Euro. Die Einigung der Agrarministerinnen und -minister bildet die Grundlage, dass die wesentlichen Maßnahmen in Österreich fortgeführt und weiterentwickelt werden können. Dazu zählt zum Beispiel ÖPUL inklusive der Programme für Naturschutz, Tierwohl und Ökoforderung sowie die Bergbauernförderung.
Stärkere Wirkung von Umweltprogrammen
So werden beispielsweise Verpflichtungen überwiegend für mehrere Jahre eingegangen. Damit erhöht sich die Wirkung von ÖPUL gegenüber einjährigen Regelungen. Abgegolten werden zum Beispiel besondere Umweltleistungen wie Anlegen zusätzlicher Biodiversitätsflächen, Erhaltung von Landschaftselementen und Anbau von humusaufbauenden Kulturen. Erhöhte Aufwendungen für tiergerechtere Haltung, wie etwa Weidehaltung, Stroheinstreu oder erhöhter Platzbedarf, sollen ebenfalls abgegolten werden. Grundsätzlich wird verstärkt auf Anreize statt Strafen gesetzt.
Quelle: Land Salzburg