Europawahl 2024: Einbringung der Wahlvorschläge
Sieben wahlwerbende Gruppen haben für die Europawahl am 9. Juni 2024 nach erster Überprüfung rechtskonforme Wahlvorschläge eingebracht
Die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Europawahl am 9. Juni 2024 endete heute um 17 Uhr. Bis zum angeführten Zeitpunkt haben nachstehende wahlwerbende Gruppen Wahlvorschläge eingebracht, die einer ersten Überprüfung (§ 30 der Europawahlordnung – EuWO) zufolge die Voraussetzungen für eine Kandidatur bei der Europawahl 2024 erfüllen (die Kurzbezeichnungen stehen jeweils in Klammer):
- Österreichische Volkspartei (ÖVP)
- SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI ÖSTERREICHS (SPÖ)
- Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen (FPÖ)
- Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE)
- NEOS – DAS NEUE EUROPA (NEOS)
- DNA – DEMOKRATISCH – NEUTRAL – AUTHENTISCH (DNA)
- Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus (KPÖ)
Die Bezeichnungen der wahlwerbenden Gruppen sind, sofern sie sich nicht auf bei der Europawahl 2019 angetretene wahlwerbende Gruppen beziehen, in der Darstellung oben in alphabetischer Reihenfolge angeführt.
Die Bundeswahlbehörde wird die überprüften und für gültig befundenen Wahlvorschläge voraussichtlich am 8. Mai 2024 abschließen und veröffentlichen.