Wien: Expert*innen fordern - Hundezucht nur mehr mit Sachkundenachweis und Bewilligung
Gutachten zeigt dringend erforderliche Maßnahmen für Umsetzung des Qualzuchtverbots auf / Fachtagung zum Thema am 2. Dezember
In der aktuellen Diskussion von Bund und Ländern über ein verschärftes Vorgehen gegen Qualzucht melden sich nun Expert*innen aus Tierschutzrecht und Veterinärmedizin zu Wort: Ein umfassendes Gutachten zeigt, welche konkreten Anforderungen der Gesetzgeber an die Hundezucht stellen sollte, damit das geltende Qualzuchtverbot endlich konsequent in die Praxis umgesetzt werden kann. Die Empfehlungen der Autor*innen reichen von einem verpflichtenden Sachkundenachweis und einer Bewilligungspflicht für Züchter*innen bis hin zu Zuchtverboten für einzelne Rassen.
Erst im Oktober hatten die Tierschutzlandesrät*innen der neun Bundesländer mit Tierschutzminister Wolfgang Mückstein über Konkretisierungen des Qualzuchtverbots diskutiert. Das Ministerium wurde aufgefordert, „aktiv an Maßnahmen für einen einheitlichen Vollzug des Qualzuchtverbotes mitzuwirken und neue Leitlinien zu einem bundesweiten einheitlichen Vollzug zu erstellen“. Das nun von der Tierschutzrechts-Expertin Regina Binder und den Veterinärmediziner*innen Sonja Chvala-Mannsberger und Rudolf Winkelmayer verfasste Gutachten liefert konkrete Vorschläge, mit denen „eine übersichtliche und vollziehbare Rechtslage“ geschaffen sowie „ein generelles Umdenken sämtlicher an der Hundezucht beteiligten Akteure“ eingeleitet werden soll. Dies wäre ein konkreter erster Schritt, der auch zu Fortschritten bei der Qualzucht-Problematik anderer betroffener Heim- und Nutztierrassen beitragen kann.
Zu Lasten von Tier und Konsument*innen
Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, erwartet, dass die Bestimmungen in Bezug auf Qualzucht im Bundestierschutzgesetz ehestmöglich präzisiert und verschärft werden. „Leider ist der Trend zu Hunderassen, die aufgrund ihrer Optik unter schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, ungebrochen. Jeder Wurf, bei dem davon auszugehen ist, dass die Tiere von Schmerzen, Leiden und Schäden betroffen sind, ist einer zu viel!“ Die derzeitige Unsicherheit bei Auslegung und Vollzug des Qualzuchtverbots gehe vor allem zu Lasten der betroffenen Tiere, aber auch der Konsument*innen, die in gutem Glauben bei inländischen Züchter*innen um viel Geld einen Rassehund kaufen – und möglicherweise ein krankes Tier bekommen.
Alleine in Wien hat sich die Anzahl der angemeldeten Französischen Bulldoggen, einer wegen ihres verkürzten Kopfes unter schweren gesundheitlichen Problemen leidenden Rasse, seit 2012 verdreifacht. Wie das Gutachten zeigt, sind auch „neue“ gesundheitsgefährdete Rassen im Entstehen: Sollten die Zuchtziele nicht angepasst werden, könnte etwa der Schädel des Berner Sennenhundes in rund 50 Jahren so verkürzt sein, dass er ebenfalls als „Qualzucht“ gilt. „Das zeigt, wie wichtig es ist, jetzt zu handeln“, betont Persy.
Thema Qualzucht am Tier&Recht-Tag
Zwei Autor*innen des Gutachtens, Regina Binder und Rudolf Winkelmayer, gehören übrigens zu den Vortragenden am Tier&Recht-Tag, der juristischen Fachtagung der Tierschutzombudsstelle Wien, die sich am Donnerstag, 2. Dezember, dem Thema Qualzucht widmet. Unter dem Titel „Vererbtes Leid – Wege aus der Qualzucht“ erläutern Expert*innen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz den Status quo und rechtliche Möglichkeiten. Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kostenlos. Programm und Anmeldung finden Sie hier: https://www.tieranwalt.at/tierundrecht2021
Das vollständige Gutachten „Das Verbot der Qualzucht aus tierschutzrechtlicher, kynologisch?veterinärmedizinischer und ethischer Perspektive“ von Regina Binder, Sonja Chvala-Mannsberger und Rudolf Winkelmayer ist in der Zeitschrift „Tierschutz in Recht und Praxis“ erschienen: TiRuP / Das Verbot der Qualzucht aus tierschutzrechtlicher, kynologisch?veterinärmedizinischer und ethischer Perspektive
Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) ist eine Einrichtung des Landes Wien, die sich für ein harmonisches und respektvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt einsetzt. Als Anwältin der Tiere vertritt sie die Interessen des Tierschutzes auch in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren. Die Tierschutzombudsstelle agiert unabhängig und weisungsungebunden.
Folgen Sie der TOW im Internet, auf Facebook und auf Instagram!
Quelle: Stadt Wien