Vorarlberg: Fachliche Expertise und Beratung in Sachen Raumplanung
LR Tittler dankt Mitgliedern des Landesgestaltungsbeirats
Bregenz (VLK) – Der Landesgestaltungsbeirat (LGBV) wurde Mitte 2018 zur fachlichen Unterstützung bei Bauvorhaben ab einer bestimmten Mindestgröße eingerichtet. „Ziel ist eine landesweit einheitliche Beurteilung von Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größe eine Auswirkung auf das Orts- und Landschaftsbild haben können“, informiert Landesrat Marco Tittler. Die Landesregierung hat die Mitglieder des Landesgestaltungsbeirats für weitere drei Jahre wiederbestellt.
Für Bauvorhaben ab einer bestimmten Mindesthöhe ist ein Gutachten des einschlägigen Amtssachverständigen beim Amt der Landesregierung einzuholen. Hier wirkt der LGBV unterstützend, indem er eine fachliche Empfehlung zu den Projekten abgibt, sagt der Landesrat: „Ziel ist eine landesweit einheitliche Beurteilung von Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größe eine Auswirkung auf das Orts- und Landschaftsbild haben können.“ Der oder die Amtssachverständige kann sich in seinem bzw. ihrem Gutachten auf diese Empfehlung beziehen, ist aber nicht daran gebunden. Über die fachliche Expertise hinaus bietet der LGBV bei Bedarf auch fachkundige Beratung für die Bauwerbenden bzw. deren PlanerInnen.
Der Landesgestaltungsbeirat Vorarlberg besteht aus den drei Architekten Andreas Cukrowicz (Vorsitzender), Stefan Marte und Dieter Jüngling. Im Jahr 2021 wurden (bisher) 34 Bauvorhaben, die die Schwellenwerte überschritten haben oder aufgrund ihrer räumlichen Relevanz dem LGBV vorgelegt wurden, bearbeitet. Darüber hinaus wurden rund 13 beratende Gespräche geführt. Positiv zu vermerken ist die Zunahme beratender Gespräche im Vorfeld. Auch die Anwendung „kooperativer Planungsverfahren“ mit den Gemeinden bei großen und komplexen Aufgabenstellungen hat vielfach zu qualitativ hochwertigen Ergebnissen geführt, die von allen Beteiligten mitgetragen wurden. Landesrat Tittler dankt den Mitgliedern des Landesgestaltungsbeirats für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, diese Tätigkeit weiterhin ausüben zu wollen und ermutigt abschließend ProjektwerberInnen und Gemeinden, dieses Angebot auch zu nutzen.
Quelle: Land Vorarlberg