Wien: Fall Vigo: Schluss mit gesetzlich geduldeter Tierquälerei bei Rassehunden!

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Wien

29 Mai 12:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Wiener Tierschutzstadtrat und Tierschutzombudsstelle fordern Streichung von Qualzucht-Umgehungs-Paragraphen im „Tierschutzpaket“

Massiv verengte Atemwege, Fehlbildungen an Skelett und Gebiss, chronische Entzündungen an Haut und Augen: Der Preis, den die französische Bulldogge Vigo für ihre „niedliche“ Optik zahlt, ist hoch. Vigo ist das Ergebnis einer sogenannten Qualzucht. Obwohl diese in Österreich verboten ist, werden jedes Jahr Hunderte kranke Tiere gezüchtet und um viel Geld verkauft – und das ganz offiziell. Ein Schlupfloch im Tierschutzgesetz macht es möglich. „Dieses Leid muss endlich beendet werden“, fordern der Wiener Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky und Tierschutzombudsfrau Eva Persy. „Im neuen Tierschutzpaket der Bundesregierung darf es keine Ausnahmen mehr vom Qualzucht-Verbot geben.“ Das Tierschutzpaket ist bis zum 1. Juni in Begutachtung.

Wer Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind, verstößt gegen das im österreichischen Tierschutzgesetz festgeschriebene Verbot der Tierquälerei (§ 5). Das Problem: In den Schlussbestimmungen des Gesetzes wird dieses Verbot aufgeweicht. So liegt laut § 44 Abs. 17 Tierschutzgesetz kein Verstoß vor, „wenn durch eine laufende Dokumentation nachgewiesen werden kann, dass durch züchterische Maßnahmen oder Maßnahmenprogramme die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachkommen reduziert und in Folge beseitigt werden“. „In der Praxis bedeutet das: Jede*r kann mit kranken Tiere (weiter-)züchten, solange die Person auf Nachfrage schriftlich bestätigt, ohnehin um Besserung bemüht zu sein“, erläutert Eva Persy.

10.000 Euro Behandlungskosten nach „Kaszettl“

Wie zahnlos solch ein Verbot ist, mussten Vigos Halter*innen, Andrea und Walter Hohl aus Baden, erfahren. Per Zivilverfahren haben sie versucht, Gerechtigkeit für Vigo und Entschädigung für das erlittene Leid zu bekommen. „Im Prozess gegen die prämierte Züchterin wurde im Gerichtsgutachten auf 40 von 42 Seiten ausgeführt, welche „Baustellen“ es bei unserem „Qualitätsprodukt“ Rassehund gibt. Danach handelt es sich bei dieser Zucht zweifelsohne um eine Qualzucht“, erzählt Walter Hohl. Dennoch wurde der Klage auf Schadenersatz nicht stattgegeben.

Der Grund: Die Züchterin konnte Unterlagen vorlegen, die als Evaluierung ihrer Zuchtbemühungen nach § 44 Abs. 17 anerkannt wurden. „Das waren ein DIN A 4-Blatt mit der Ahnentafel der Elterntiere und die Aussage, dass sie ohnehin versucht habe, den Nachkommen einen längeren Rücken anzuzüchten“, erinnert sich Hohl. „Dass solch ein „Kaszettl“ vom Sachverständigen als Evaluierung anerkannt wurde, hat selbst das Gericht erstaunt.“

Rund 10.000 Euro hat das Ehepaar Hohl bislang für Operationen, Behandlungen und Medikamente von Hund Vigo ausgegeben. Dazu kommen die Prozesskosten. Immerhin: Die Klage der Hohls auf Gewährleistung war erfolgreich, einer Preisminderung für die „defekte Ware“ Rassehund wurde stattgegeben.

Länder-Beschluss gegen Qualzucht liegt vor

Bereits bei ihrer letzten Konferenz in Wien im Oktober 2021 hatten die Tierschutzreferent*innen der neun Bundesländer den zuständigen Gesundheitsminister einstimmig aufgefordert, „aktiv an Maßnahmen für einen einheitlichen Vollzug des Qualzuchtverbotes mitzuwirken und neue Leitlinien zu einem bundesweiten einheitlichen Vollzug zu erstellen“. „Der damalige Minister Wolfgang Mückstein hat versichert, dass sein Ressort bereits intensiv an einer besseren Regelung für den strikten Vollzug arbeite“, so Tierschutzstadrat Czernohorszky. „Dass davon im aktuellen Gesetzesentwurf nun überhaupt nichts umgesetzt wurde, ist unverständlich und inakzeptabel.“

Für Vigo kommt jegliche Änderung zu spät: Die zweijährige französische Bulldogge wird ihr Leben lang mit den Folgen der Qualzucht zu kämpfen haben. Zum zweiten Mal mussten vor einigen Wochen das Gaumensegel gekürzt und die Nasenlöcher erweitert werden, um ihm das Atmen zu ermöglichen. Mit einem offenen Brief haben sich Andrea und Walter Hohl nun an Tierschutzminister Johannes Rauch und die Nationalratsabgeordneten gewandt, um eine Streichung des § 44 Abs. 17 zu fordern. „Wir haben durch Vigo von vielen herzzerreißenden Geschichten erfahren, in denen Tier und Mensch viel Leid erleben. Wir sind überzeugt, dass nach einem Wegfall dieses unsäglichen Paragraphen ein erster Schritt getan wäre, um ein echtes Qualzucht-Verbot in Österreich umzusetzen.“

Weitere Informationen zum Thema Qualzucht bekommen Sie auf der Website der Tierschutzombudsstelle Wien. Wenn Sie Interesse an einem Rassehund haben, dann informieren Sie sich bitte unbedingt vorab über mögliche Qualzuchtrassen und deren gesundheitliche Einschränkungen!


Quelle: Stadt Wien



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