Kärnten: Flüchtlingsreferenten fordern erneut mehrheitlich Kostenanpassung in der Grundversorgung
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LRin Schaar bei Flüchtlingsreferentenkonferenz: Bundesländer fordern erneut mehrheitlich eine adäquate Anpassung der geltenden Tagsätze in der Grundversorgung sowie ein österreichweit abgestimmtes Krisenmanagement
Klagenfurt (LPD). Die jährliche Konferenz der Flüchtlingsreferentinnen und Flüchtlingsreferenten der Bundesländer wurde unter dem Vorsitz von Vorarlberg per Videokonferenz abgehalten. Eines der dringlichsten Anliegen war die von den Bundesländern seit 2018 geforderte Valorisierung der derzeit geltenden Kostenhöchstsätze, welche in der Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung (GVV) festgehalten sind. Ein gemeinsamer Antrag wurde von Kärnten, Oberösterreich und Wien eingebracht und mehrheitlich – mit Ausnahme von Niederösterreich – positiv gesehen.
„Eine Kostenanpassung ist dringend notwendig, um auch weiterhin flächendeckend ausreichend und vor allem qualitative Asylquartierte in Österreich zur Verfügung stellen zu können“, betont Landesrätin Sara Schaar. Derzeit gäbe es in der GVV keine automatisierten jährlichen Indexanpassungen, die Kosten der Quartiergeberinnen und Quartiergeber würden aber – bedingt durch jährliche Valorisierungen bei Mieten, Energie- und Personalkosten etc. – steigen. Seit zwei Jahren beschäftigt sich auch eine ARGE Valorisierung, unter der Vorsitzführung von Wien, mit dem Thema. „Die vorliegenden Berechnungen unterstreichen die Dringlichkeit dieser Forderung. Die Abstimmung mit dem Finanzminister soll dazu führen u.a. auch endlich die notwendigen budgetären Mittel für eine Anpassung bereit zu stellen“, so Schaar.
Von allen Bundesländern (mit Ausnahme von NÖ) positiv gesehen wurde auch der von Kärnten und Wien eingebrachte Antrag und Wunsch für ein österreichweit abgestimmtes Krisenmanagement im Falle einer erneuten Fluchtbewegung. Ein dementsprechender Beschluss wurde bereits in der Flüchtlingsreferentenkonferenz im Dezember 2019 gefasst. „Der damalige Innenminister Peschorn hat zugesichert, eine Reihe von Notfallszenarien zu erarbeiten – seither wurden aber leider keine weiteren Schritte mehr gesetzt“, bedauert Schaar. „Unsere Forderung, gemeinsam an einem Krisenplan zu arbeiten, um im Falle des Falles einen akuten Mehrbedarf an Grundversorgungskapazitäten sicher stellen zu können, ist weiter aufrecht“, betont die Flüchtlingsreferentin.
Ein weiterer Antrag aus Kärnten befasste sich mit der Neuprogrammierung des EDV-Systems GVS-BIS, einer von allen Vertragspartnern der GVV genutzte Applikation aus dem Jahr 2004. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich (Ausnahme NÖ) positiv gesehen. „Das EDV-System wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht, was bereits mehrere Rechnungshöfe, u.a. der Kärntner Rechnungshof, in Bezug auf die komplizierten Abrechnungsmodalitäten kritisiert haben.“ Die Forderung nach einer Neuprogrammierung des EDV-Systems ist ebenfalls nicht neu – es gibt bereits einen einstimmigen Beschluss seitens der Bundesländer aus dem Jahr 2017 und 2019. „Es braucht eine prioritäre Behandlung und einen verbindlichen Zeitplan, zumal sich die Bundesländer auch an den veranschlagten Gesamtkosten beteiligen“, so Schaar.
Quelle: Land Kärnten