Salzburg: Förderung für Kinderbetreuung wird ausgeweitet

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Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek besuchte im Rahmen ihrer Gesprächstour mit den Leitungen und Teams von Betreuungseinrichtungen heute das Kinderbildungszentrum (KiBiZ) Fürstenbrunn. Im Bild: Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek mit Bürgermeister Herbert Schober.
Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
31 Aug 18:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Einkommensgrenze steigt ab 1. September von 2.275 auf 2.479,75 Euro / Mehr Familien profitieren von Unterstützung

(LK) Mit dem Beginn des neuen Kinderbetreuungsjahres am 1. September wird die Einkommensgrenze erhöht, die für Unterstützung aus dem Kinderbetreuungsfonds des Landes ausschlaggebend ist. Sie wird für Alleinerziehende und Familien mit einem Kind von 2.275 Euro auf 2.479,75 Euro angehoben.

Als Grundlage für die Berechnung werden alle Nettoeinkünfte herangezogen. Für jedes weitere Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich diese Grenze um 610,40 Euro statt bisher 560 Euro. Pro Kinderbetreuungsjahr kann eine Förderung im Ausmaß von maximal 400 Euro bei einer Betreuungszeit von bis zu 20 Wochenstunden pro im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Kind gewährt werden. Bei einer Betreuungszeit von über 20 Wochenstunden wird mit maximal 700 Euro unterstützt.

Svazek: „Verantwortung gegenüber Familien.“

Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek betont: „Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen schaffen wir ein deutlich umfangreicheres Angebot, das insbesondere Alleinerziehenden zugutekommt. Diese Maßnahmen entsprechen unserem Verständnis von Verantwortung gegenüber Familien in Salzburg. Wir möchten ihnen in der oft herausfordernden Zeit rund um den Schulstart und den Beginn des neuen Kinderbetreuungsjahres gezielt unter die Arme greifen und sicherstellen, dass sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.“

Zielgerichtete Entlastung

Das Land unterstützt Eltern mit geringerem Einkommen bei den Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen. Gefördert werden nicht schulpflichtige Kinder mit Ausnahme derer, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr besuchen. Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.



Quelle: Land Salzburg



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