Innsbruck: Förderung privater Kindergärten wird angepasst
Foto: Stadt Innsbruck
Erhöhung der Fördersätze im Kinderbetreuungsjahr 2023/2024 um zehn Prozent
Seit Beginn des Jahres 2020 gilt das neue Fördermodell für private Kinderbetreuungseinrichtungen. Dieses wurde gemeinsam mit dem Dachverband der privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen entwickelt und besteht im Kern darin, dass je nach Anzahl der Öffnungsstunden pro Woche und geöffneten Wochen pro Jahr mehr Fördergelder von der Stadt an die Betriebe fließen und so zu einer nachweislichen Ausweitung der Öffnungszeiten geführt hat. Die einzelnen Parameter des Fördermodells werden nun ab dem im Herbst startenden Kinderbetreuungsjahr 2023/24 um rund zehn Prozent erhöht, eine automatische Indexierung (Erhöhung gemäß Verbraucherpreisindex) in den kommenden Jahren ist ebenfalls Teil des Beschlusses.
„Die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen leisten einen großen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, besonders für uns Frauen, und sind ein Ausdruck von Vielfalt und Engagement in unserer Stadt. Angesichts der hohen Inflation sind sie aber für viele Familien einfach nicht mehr leistbar. Darum freue ich mich, dass die Fördergelder für das kommende Kinderbetreuungsjahr erhöht werden. Außerdem wird ab dem Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 eine automatische jährliche Anpassung der Fördersätze durchgeführt. Der gefasste Beschluss ist ein Meilenstein in der Zusammenarbeit mit den privaten Einrichtungen, die Kinderbildung und Kinderbetreuung anbieten“, hebt Bildungsstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr hervor.
Gruppenförderung
Der Basisförderbetrag pro Gruppe beruht auf einer Öffnungszeit von 45 Stunden pro Woche und 47 Wochen pro Jahr und somit auf den ViF-Kriterien, die die Vereinbarkeit für Familie und Beruf definieren. Daraus ergibt sich eine Basisöffnungszeit von 2.115 Stunden pro Gruppe und Jahr. Für jede zusätzliche Stunde, an der eine Einrichtung über die Basiszeit geöffnet hat, erhält sie einen Bonus von elf Euro. Bei verkürzten Öffnungszeiten werden sieben Euro für jede Stunde, die im Jahr weniger geöffnet ist, pro Gruppe vom Basiswert abgezogen. Je nachdem wie viele der genehmigten Plätze zum Stichtag von Innsbrucker Kindern belegt sind, wird die Förderung anteilsmäßig aufgeteilt. Als Berechnungsstichtag wird der 31. Oktober des Vorjahres herangezogen.
Hat eine Kinderbetreuungseinrichtung zwei Gruppen, so wird für beide die gleiche Öffnungszeit für die Berechnung herangezogen. Bei drei oder mehr Gruppen gilt die jeweilige tatsächliche Öffnungszeit als Berechnungsgrundlage. Die zu erwartenden zusätzlichen Kosten für die Stadt Innsbruck durch die zehnprozentige Erhöhung der Förderung für das Jahr 2024 belaufen sich auf rund 399.000 Euro.
Tabellarische Darstellung der Änderungen bei den Fördersätzen für private Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen:
Basisbetrag
neu | alt | Erhöhung | |
Kinderkrippe | 30.000 Euro | 27.250 Euro | 2.750 Euro |
Kindergarten | 30.000 Euro | 27.250 Euro | 2.750 Euro |
Bonus Malus
neu | alt | neu | alt | |
Kinderkrippe | 12,10 Euro | 11 Euro | 7,70 Euro | 7 Euro |
Kindergarten | 12,10 Euro | 11 Euro | 7,70 Euro | 7 Euro |
Kopfquote pro Jahr
neu | alt | Erhöhung | |
Schülerhort | 815 Euro | 740 Euro | 75 Euro |
SH-Kind mit Behinderung | 970 Euro | 880 Euro | 90 Euro |
Kindergruppe | 400 Euro | 360 Euro | 40 Euro |
Spielgruppe | 175 Euro | 160 Euro | 15 Euro |
Die Anpassung der Förderung wurde vom Juli-Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Quelle: Stadt Innsbruck