Vorarlberg: Fokus auf Energieeffizienz und Schaffung von Eigentum
Foto: Landespressestelle/Lucas Rührnschopf
LH Wallner und LR Tittler stellten die Wohnbauförderungsrichtlinien 2022 vor
Bregenz (VLK) – Energiesparen als Beitrag zum Klimaschutz und die Schaffung von Eigentum – das sind und bleiben die wesentlichen Schwerpunkte des Landes Vorarlberg im Wohnbau, betonten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler im Pressefoyer am Dienstag, 14. Dezember. Neben der Vorstellung der Wohnbauförderungsrichtlinien 2022 gaben sie einen Ausblick auf die geplante Überarbeitung des Systems ab 2023. Zudem hat die Landesregierung kürzlich mit der Novelle der Bautechnikverordnung wegweisende Vorgaben für das zukünftige Bauen beschlossen und damit entsprechende Planungssicherheit für Bauherren und Baugewerbe geschaffen. Im Landesvoranschlag 2022 sind gut 151 Millionen Euro für die Förderung des Wohnbaus (inkl. Wohnbeihilfe) vorgesehen.
Die Wohnbauoffensive des Landes wird im kommenden Jahr fortgesetzt, kündigte LH Wallner an. Ziel sind wieder um die 1.000 neue Einheiten, davon ca. 450 Gemeinnützige. Besonderes Augenmerk wird dabei auf bedarfsgerechte Kleinwohnungen gelegt, auch die Stärkung des ländlichen Raumes steht im Vordergrund.
Die Richtlinienänderungen im Bereich des Neubaus und der Wohnhaussanierung erfolgen üblicherweise alle zwei Jahre. Für 2022 wurden jedoch nur für dieses eine Jahr geltende Richtlinien als Übergang beschlossen, um die ab 2023 vorgesehenen größeren Systemumstellungen vorzubereiten. Diese sollen Vereinfachungen bei den Bonusbestandteilen der Förderung bringen und jüngsten Preisentwicklungen am Wohnungsmarkt Rechnung tragen, erläuterte Landesrat Tittler. „Die Funktion der Wohnbauförderung als Steuerungsinstrument soll dabei gewahrt bleiben“, sagte er. Bauen und Wohnen haben weiterhin hoch Priorität und werden wesentliche Schwerpunkte der Arbeit der Landesregierung im ersten Halbjahr 2022 sein.
Bautechnikverordnung zielt verstärkt auf Energieeffizienz
Mit der Novelle der Bautechnikverordnung, die am 1. Jänner 2022 in Kraft tritt, werden insbesondere die von allen neun Ländern beschlossenen Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) für verbindlich erklärt. Spezifische Abweichungen und praktische Vereinfachungen für Vorarlberg werden ebenso vorgesehen, wie der Vorarlberger Weg in Sachen Energieeffizienz.
Die Novelle beinhaltet wegweisende Vorgaben im Hinblick auf die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und macht das Niedrigstenergiegebäude zum Standard, erklärte Tittler. Neben Vorgaben für eine hochwertigen Gebäudehülle wird ein klarer Absenkpfad der zulässigen CO2-Emissionen definiert, der bis 1. Jänner 2024 in jährlichen Schritten sukzessive ambitionierter wird:
• Neubau von Wohngebäuden: Ab dem 1. Jänner 2023 dürfen die höchstzulässigen jährlichen Kohlendioxidemissionen (CO2eq) pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche den Wert von 15 kg/(m²a), ab dem 1. Jänner 2024 den Wert von 12 kg/(m²a) nicht überschreiten.
• Neubau von Nicht-Wohngebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 12: Ab dem 1. Jänner 2023 dürfen die höchstzulässigen jährlichen Kohlendioxidemissionen (CO2eq) pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche den Wert von 24 kg/(m²a), ab dem 1. Jänner 2024 den Wert von 22 kg/(m²a) nicht überschreiten.
• Bei größerer Renovierung von Wohngebäuden: Ab dem 1. Jänner 2023 dürfen die höchstzulässigen jährlichen Kohlendioxidemissionen (CO2eq) pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche den Wert von 21 kg/(m²a), ab dem 1. Jänner 2024 den Wert von 16 kg/(m²a) nicht überschreiten.
• Bei größerer Renovierung von Nicht-Wohngebäuden: Ab dem 1. Jänner 2023 dürfen die höchstzulässigen jährlichen Kohlendioxidemissionen (CO2eq) pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche den Wert von 31 kg/(m²a), ab dem 1. Jänner 2024 den Wert von 28 kg/(m²a) nicht überschreiten.
Bei der Wahl des Energieträgers sollen – mit Ausnahmen – künftig ausschließlich hocheffiziente alternative Energiesysteme zum Einsatz kommen dürfen. Außerdem wird mit der vorliegenden Novelle bei neuen Gebäuden eine Leerverrohrung für die Breitbandversorgung auf dem Privatgrundstück vorgesehen und die bereits in der letzten Novelle verankerte Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Fahrradabstellflächen ausgedehnt.
Quelle: Land Vorarlberg