Innsbruck: Folgeverordnung der Waffenverbotszonen

Slide background
Ing.Etzl Str.
Foto: LPD Tirol
Slide background
Südtirolerplatz
Foto: LPD Tirol
30 Nov 13:39 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. Dezember 2023 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).

1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird
2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.
Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 12 Schwerpunktaktionen von August 2023 bis Oktober 2023 wurden in den beiden Waffenverbotszonen 3 Messer und 1 Schreckschusspistole sichergestellt.

Die Verordnungen sind auf der Homepage der Polizei Tirol abrufbar.


Quelle: LPD Tirol



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg