Innsbruck: Folgeverordnung der Waffenverbotszonen
Foto: LPD Tirol
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Die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. Dezember 2023 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).
1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird
2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.
Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 12 Schwerpunktaktionen von August 2023 bis Oktober 2023 wurden in den beiden Waffenverbotszonen 3 Messer und 1 Schreckschusspistole sichergestellt.
Die Verordnungen sind auf der Homepage der Polizei Tirol abrufbar.
Quelle: LPD Tirol