Innsbruck: Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen
Die Landespolizeidirektion Tirol, Sicherheitsverwaltung, erlässt per 01. Dezember 2020 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).
1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird
2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.
Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen.
Sichergestellte Gegenstände WVZ August bis Oktober 2020:
Quelle: LPD Tirol