Tirol: Frauen in Technik, Männer in Betreuung
Foto: © Land Tirol/Huldschiner
- Berufswahlprämie als Sonderprogramm des „Gleichstellungspaketes 2021-2023 – Gleichstellung von Frauen und Männern in Tirol“
- Anreiz zur Erhöhung des Frauenanteils in technischen Berufen und im Handwerk sowie des Männeranteils in der Betreuung
- Jährlich werden 100 Berufswahlprämien im Ausmaß von jeweils 2.000 Euro vergeben
„Wir wollen junge Menschen dabei unterstützen, neue berufliche Perspektiven abseits der ausgetretenen Pfade für sich in Betracht zu ziehen“, betonen Frauenlandesrätin Gabriele Fischer und Arbeits- und Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Die Berufswahlprämie dient als Anreiz dazu, traditionelle Rollenklischees aufzubrechen, Neues auszuprobieren und die Entscheidung über den beruflichen Werdegang nach den eigenen Stärken, Talenten und Interessen zu treffen.
Ziel ist es, die starke geschlechtsspezifische Segregation am Arbeitsmarkt zu reduzieren, indem der Frauenanteil in technischen Berufen und im Handwerk sowie der Männeranteil in der Betreuung wie der Alten- und Krankenpflege und der Elementarpädagogik erhöht wird. „Diese Maßnahme dient dazu, die Gleichstellung von Frauen und Männern im beruflichen Umfeld voranzutreiben“, verweist LRin Fischer auf die Berufswahlprämie als Sonderprogramm des „Gleichstellungspaketes 2021-2023 – Gleichstellung von Frauen und Männern in Tirol“. „Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht wird der Fokus zusätzlich auf Ausbildungen in jenen Bereichen gelegt, in denen Fachkräfte fehlen“, berichtet LRin Palfrader.
Förderung kann nun ganzjährig beantragt werden
Auf Basis der Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen in der Förderabwicklung wurden die Richtlinien nach einem Jahr des Bestehens angepasst. Nunmehr ist es möglich, die Förderung ganzjährig – und nicht wie bisher lediglich im Einreichzeitraum vom 1.9. bis 31.10. – zu beantragen. Die Antragstellung muss jedoch spätestens zwölf Monate nach Beginn der Ausbildung erfolgen, wobei das jeweilige Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch aufrecht sein muss. Des Weiteren wurde die Ausbildungsliste den aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt angepasst.
Jährlich werden 100 Berufswahlprämien an jeweils 50 Frauen und 50 Männer vergeben. Maßgabe ist, dass die berufliche Erstausbildung in einer Berufssparte mit einem geringen Frauen- bzw. Männeranteil von unter 40 Prozent absolviert wird. Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 Euro und wird in zwei Teilzahlungen zu je 1.000 Euro gewährt.
Die Richtlinie zum Sonderprogramm Berufswahlprämie, die Liste der geförderten Ausbildungen sowie das Online-Formular für Ansuchen ist auf www.tirol.gv.at/berufswahlpraemie abrufbar.
Quelle: Land Tirol