Salzburg: Frauenhäuser - Einspruch unterlegener Bieter zurückgewiesen
Foto: Land Salzburg / Camera Suspicta - Susi Berger
Plangemäßer und reibungsloser Übergang auf die neuen Träger mit 1. Juli 2021 garantiert
(LK) Der Einspruch unterlegener Bieter nach der Ausschreibung für einen neuen Träger der Salzburger Frauenhäuser wurde vom Landesverwaltungsgericht zurückgewiesen. „Durch diese Entscheidung ist jetzt ein plangemäßer und reibungsloser Übergang auf die neuen Träger mit 1. Juli 2021 garantiert“, zeigte sich Landesrätin Andrea Klambauer „erfreut und erleichtert, dass nach einer transparenten und vorbildlich abgewickelten Ausschreibung der rechtsgültige Zuschlag für das neue Gewaltschutzkonzept in Salzburg erteilt werden kann“. Der Bestbieter wurde bereits in der Ausschreibung durch eine unabhängige Expertenkommission ermittelt.
„Grundsätzlich kann jeder unterlegene Bieter beim Landesverwaltungsgericht Einspruch erheben. Konkret hatte das Landesverwaltungsgericht zu klären, ob ein formaler Begründungsmangel vorlag. Dem war nicht so. Der Antrag auf Nichtigerklärung des Zuschlags im Dezember 2020 wurde abgewiesen, ebenso wie der Antrag auf Pauschalgebührenersatz durch den Auftraggeber. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig. Somit steht die Entscheidung. Ich freue mich über diese rasche Klärung durch das Landesverwaltungsgericht“, sagt Landesrätin Andrea Klambauer.
Konzept und Bestbieter werden nächste Woche präsentiert
Im Laufe der nächsten Woche wird durch die Landesrätin und das Frauenreferat des Landes der Bestbieter vorgestellt und die Details zum neuen Gewaltschutzkonzept für Salzburg präsentiert. In der Vergangenheit wurde mehrmals ein Konzept für die Salzburger Frauenhäuser entwickelt. Die Ideen reichen über zehn Jahre zurück, umgesetzt wurden die Pläne allerdings nie. „An einer verbesserten, flächendeckenden Neuaufstellung des Gewaltschutzes in Salzburg führt für mich kein Weg vorbei. Ich bin nicht Frauenlandesrätin geworden, um den Stillstand im Gewaltschutz zu verwalten“, so Klambauer. Als Beispiel nannte die Landesrätin, ob die Förderung wirklich bestmöglich den Gewaltopfern zu Gute kommt, oder überwiegend dem Systemerhalt dient. „Seit Jahren wird vorrangig über den Erhalt einzelner Standorte diskutiert, während hingenommen wurde, dass weite Teile des Bundeslandes völlig unterversorgt waren. Jetzt wird ein flächendeckendes und flexibles Angebot für ganz Salzburg geschaffen.
Mehr flexible Übergangswohnungen
Erhöhen will die Landesrätin die Anzahl der Übergangswohnungen, die weniger betreuungsintensiv sind und den Übergang in ein selbstständiges Leben ermöglichen: „Während in Salzburg kostenintensive Dauerplätze leer stehen, fehlt für Betreuung und Beratung ein kurzfristig verfügbares, flächendeckendes Angebot.“ Dies soll nun nach den Bedürfnissen der Frauen geschaffen und das Angebot für Gewaltopfer in Salzburg künftig an deutlich mehr Standorten als bisher im ganzen Bundesland angeboten werden.
Höhere Sicherheit
Ebenso soll die Sicherheit durch das neue Konzept deutlich erhöht werden. „Durch die Übergangswohnungen der Caritas und durch die mobile Betreuung der Bestbieter werden wir den Frauen künftig helfen, wieder ins eigene Leben hineinzufinden. Für schwer traumatisierte Frauen wird weiterhin eine 24-stündige Hochrisikobetreuung zur Verfügung stehen“, betont Klambauer. Und auch für Frauen mit nicht-deutscher Muttersprache gibt es ein Angebot. „Fast 90 Prozent der Gewaltopfer im Frauenhaus haben Migrationshintergrund, viele Frauen sprechen nicht fließend Deutsch. Für sie schaffen wir eine niederschwellige Möglichkeit, sehr hohe Sicherheitsstandards sowie eine fachkundige mobile und stationäre Betreuung in 26 Sprachen“, so Landesrätin Andrea Klambauer.
Quelle: Land Salzburg