Salzburg: Frist für Gemeindewahlvorschläge endete heute
Kandidatenlisten ab 12. Februar fix / 439.779 Wahlberechtigte / Am 10. März wird gewählt
(LK) Die 119 Gemeinden in Salzburg wählen am 10. März ihre neuen Vertretungen sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Bis heute konnten Vorschläge für die antretenden Parteien und die Bürgermeisterkandidaten bei den Wahlbehörden der Gemeinden eingebracht werden.
439.779 Personen können voraussichtlich bei der Gemeindewahl am 10. März ihre Stimme abgeben. Am 12. Februar steht endgültig fest, welche Listen und Kandidaten in den 119 Gemeinden antreten.
Bis 12. Februar haben die Wahlbehörden der Salzburger Gemeinden nun Zeit, die Vorschläge zu prüfen und zu veröffentlichen. Dann stehen alle antretenden Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeindevertretungen sowie für die Bürgermeisterwahl fest.
Wählen ab 16
Alle Personen, die über eine österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft verfügen, zum Stichtag 21. Dezember mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde im Bundesland Salzburg leben und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, können am 10. März ihre Stimme abgeben.
Auch Bürger anderer EU-Staaten können wählen
Vorläufig wahlberechtigt sind 439.779 Personen, die meisten im Flachgau (125.470), gefolgt von der Stadt Salzburg (112.733), dem Pinzgau (71.859), dem Pongau (65.209), dem Tennengau (47.383) und dem Lungau (17.125). Bei Gemeindewahlen sind auch alle Bürger*innen anderer EU-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Salzburg wahlberechtigt, in ganz Salzburg sind das 53.732, ein Anteil von 12,2 Prozent an der Gesamtzahl der vorläufig Wahlberechtigten. Die Wählerverzeichnisse liegen von 22. bis 26. Jänner in den Gemeinden auf. Während dieser Zeit kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Verzeichnis oder die Streichung eines Nicht-Wahlberechtigten beantragt werden.
Quelle: Land Salzburg