Innsbruck: Fristen für die Landtagswahl
Foto: M. Freinhofer
Schriftliche Anträge für Wahlkarten bis 20. September möglich
Am Sonntag, 25. September 2022, wird in Tirol ein neuer Landtag gewählt. In der Landeshauptstadt sind 81.206 BürgerInnen wahlberechtigt.
Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, über einen entsprechenden Antrag von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Der Verhinderungsgrund ist anzugeben.
Schriftliche Anträge für Wahlkarten können online per digitaler Signatur oder unter Beifügung eines Identitätsnachweises (amtlicher Lichtbildausweis) bis spätestens 20. September gestellt werden. Eine persönliche Beantragung ist im Wahlkartenbüro, Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6102, Mo-Do, 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr, unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises möglich. Geöffnet ist das Wahlkartenbüro für die Landtagswahl bis Freitag, 23. September 2022, 14.00 Uhr.
Die Wahlkarte kann entweder per Post aufgegeben oder im Wahllokal des betreffenden Wahlsprengels, in dem man eingetragen ist, abgegeben werden. Es gibt – wie in den vergangenen Jahren auch – die Möglichkeit, neben dem Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses, Maria-Theresien-Straße 18, in einer geschützten Wahlzelle die Wahlkarte auszufüllen und vor Ort in einer gesicherten Box abzugeben.
Wo finde ich mein Wahllokal?
Eine interaktive Karte zu den Innsbrucker Wahlsprengeln und den Standorten der Wahllokale gibt einen schnellen und guten Überblick. Mehr unter www.innsbruck.gv.at/geohub | App | Wahllokalfinder. KR
Quelle: Stadt Innsbruck