Kärnten: GR-Wahlen 2021 - Ergebnisse auf www.ktn.gv.at
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Service des Landes informiert am Wahlsonntag ab 16:00 Uhr – Ergebnisse werden später als üblich erwartet – Besondere Corona-Schutzmaßnahmen in Wahllokalen – LH Kaiser: „Machen Sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch!“
Klagenfurt (LPD). Alle 132 Kärntner Gemeinden wählen am Sonntag ihren Bürgermeister bzw. ihre Bürgermeisterin und ihren Gemeinderat. Auf www.ktn.gv.at informiert das Land Kärnten nach dem Schließen der Wahllokale ab 16:00 Uhr über die Ergebnisse. Durch die in diesem Jahr große Menge an beantragter Wahlkarten und die Besonderheit, dass bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen zwei Stimmzettel ausgezählt werden, sind die einzelnen Gemeindeergebnisse später als bei bisherigen Gemeinderatswahlen zu erwarten.
„Machen Sie am Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Entscheiden sie selbst, wie es in ihrer Gemeinde in den nächsten Jahren weitergehen soll. Das Wahlrecht ist eine der wichtigsten Errungenschaften unserer Gesellschaft und auch in Zeiten einer Pandemie unumstößlich. Bitte beachten sie auch – zu ihrem Schutz und zum Schutz ihrer Mitmenschen – die geltenden Hygiene-Bestimmungen“, so Landeshauptmann Peter Kaiser.
Wahlberechtigt sind in Kärnten in diesem Jahr insgesamt 465.256 Personen. So viele Menschen wie noch nie haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vorzeitig zu wählen. Am Sonntag schließen um spätestens 16:00 Uhr die Wahllokale, mit einem endgültigen kärntenweiten Wahlergebnis, das durch die Landeswahlbehörde zusammengefasst wird, ist auf Grund der Corona-Pandemie nicht vor Montag zu rechnen.
Besondere Corona-Schutzmaßnahmen gelten in den Wahllokalen: Auf Basis eines von der Landessanitätsdirektion erstellten Konzepts sowie der aktuell geltenden Covid-19-Verordnung gilt in allen Wahllokalen eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske und die Einhaltung der Abstandsregeln. Vorgeschrieben ist auch ein regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten. Zudem sollen Plexiglasscheiben und Desinfektionsmittel für mehr Infektionsschutz in den Wahllokalen sorgen.
Quelle: Land Kärnten