Wien: Gaal/Arapovic - Neue Bauordnungsnovelle greift gegen Monsterbauten durch
Charakter von Einfamilienhausgebieten wird durch Reduktion der bebauten Fläche, Erweiterung der Mindestabstände und Einschränkungen der Giebelfläche bzw Firsthöhe gewahrt.
Mit der kleinen Bauordnungsnovelle setzt die rot-pinke Wiener Fortschrittskoalition einen wichtigen Schritt zur Bewahrung des Stadtbildes und gegen die Versiegelung von Grünraum. Gewerbliche Bauträger haben in den letzten Jahren zunehmend Einfamilienhausgebiete als Aktionsgebiete erkannt. Dies betrifft insbesondere Kleingartengebiete, Gartensiedlungen und Gebiete der Bauklasse I. Durch das Ausnutzen verschiedener baurechtlicher Möglichkeiten sind in den letzten Jahren vermehrt nutzflächenmaximierte Mehrparteienwohnhäuser entstanden.
„Nach dem Schutz von Gründerzeithäusern und der Einführung der Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ ist diese kleine Bauordnungsnovelle ein weiterer großer Schritt in die richtige Richtung. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen, denn das Bild und das Lebensgefühl der Stadt muss in seiner bekannten und beliebten Form gewahrt werden. Wien darf nicht durch Spekulanten und private Investorengruppen seinen Charakter verlieren. Gleichzeitig wird durch diese Novelle der kleinteiligen Versiegelung der Kampf angesagt. Eine Novelle zum Wohle des Stadtklimas und der Lebensqualität.“ zeigt sich Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl über die bevorstehende Umsetzung erfreut.
NEOS Wohnbausprecherin Selma Arapovi? freut sich, dass die Neuerungen in kurzer Zeit auf den Weg gebracht wurden: „Wir wollen mit der Novellierung der Bauordnung den Charakter von Einfamilienhausgebieten und des Grünraumes schützen. Zudem stellen wir den illegalen Abbruch von vor 1945 errichteten Bauten unter höhere Strafen. Wichtig ist auch, dass durch die Erweiterung des Planungszielkatalogs die Bedeutung des UNESCO Weltkulturerbes für Wien noch deutlicher betont wird!“
Die aktuelle Bauordnungsnovelle besteht im Kern aus 4 Teilbereichen:
Reduktion der maximal bebauten Fläche (§76 BO):
Grundsätzlich ist weiterhin maximal ein Drittel des Bauplatzes bebaubar. In der Bauklasse I wurde nun allerdings die Beschränkung von 470 m² auf 350m² reduziert. Der Effekt ist eine geringere mögliche Ausdehnung des Gebäudes und mehr unbebaute Flächen bzw. Grünflächen.
Erweiterung der Mindestabstände größerer Gebäude zu NachbarInnen (§79 BO):
Künftig ist ein Heranrücken zur Nachbargrenze nur mehr bis höchstens zur halben Gebäudehöhe (bei einem Mindestabstand von 3 Metern) möglich. Dies bedeutet: je höher das Gebäude, umso mehr Abstand. Gleichzeitig entsteht mehr Luftraum zwischen den Gebäuden.
Einschränkung von Giebelflächen (§81 BO):
Durch eine Reduktion der Ausnahmen für nicht zur Straße gerichtete Giebelflächen um die Hälfte, können zukünftig in der Bauklasse I nur mehr 25m“ pro Giebelfläche bzw 50 m² pro Gebäude gebaut werden. Dies hat eine Reduktion der Ausgestaltung von Giebelflächen und des Dachvolumens zur Folge.
Einschränkung der Firsthöhe (§81 BO):
Die künftige Beschränkung der Firsthöhe in der Bauklasse I liegt bei 4,5 Meter anstatt 7,5 Meter. Dadurch ist eine Eindämmung von überdimensionalen Dachbauten und eine Wahrung der Proportionen zwischen Gebäude und Dach gewährleistet.
Deutliche Erweiterung des Strafrahmens bei Zuwiderhandeln und Festigung des UNESCO-Weltkulturerbes
Der Strafrahmen für illegale Gebäudeabrisse wurde auf eine Höchststrafe von 300.000 Euro (bei einer Mindeststrafe von 30.000) angehoben. Dies ist eine weitere deutliche Steigerung gegenüber dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf.
Zusätzlich wurde der Planungszielekatalog erweitert um den Schutz des UNESCO-Weltkulturerbes zu festigen. Außerdem wurde das Unionsrecht zu Seveso-Betriebe in dem Wiener Landesrecht verankert. Damit werden Betriebe, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, reglementiert.
Große Enquete zum Baurecht 2022
Nach dem heutigen Bauausschuss erfolgt die endgültige Beschussfassung im Landtag am 24. November. Bereits mit dem Tag nach der Kundmachung tritt die Bauordnungsnovelle in Kraft.
Diese Bauordnungsnovelle steht in der Kontinuität der Bauordnungsnovellen von 2018 und 2020. Bereits 2022 wird durch eine große Enquete zum Baurecht der nächste Schritt zu einer Modernisierung der Bauordnung gesetzt.
Quelle: Stadt Wien