Wien: Gaál/Czernohorszky/Dubravac-Widholm - Frisches Grün für den Johann-Kaps-Hof
In der großen städtischen Wohnhausanlage wurden 5 Fassaden an der Jägerstraße 62-64 aufgewertet. Ein grüner Vorhang aus Akebie, Schlingknöterich und Kiwi sorgt dort für Beschattung und Abkühlung.
„Wiener Wohnen bietet rund 500.000 Wienerinnen und Wienern mehr als nur ein leistbares Dach über dem Kopf. Es ist unser Ziel unseren Mieterinnen und Mietern höchst mögliche Lebensqualität zu ermöglichen. Die kühlende Wirkung von Fassadenbegrünungen sind dabei ein innovativer Ansatz, um an heißen Sommertagen kühlen Kopf zu bewahren. Jede begrünte Fassade ist dabei ein klimafittes Puzzlestück, dem wir weitere Teile folgen lassen wollen.
Darüber hinaus bietet Wiener Wohnen mit 610 Hektar Grünflächen allen Wienerinnen und Wienern ein Naherholungsgebiet vom Flächenausmaß des Bezirks Währing. Bei den Baum- und Strauchbeständen werden kontinuierlich Sorten nachgepflanzt und ergänzt, die den veränderten klimatischen Bedingungen sehr gut standhalten können. “, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal.
„Begrünungen wirken sich positiv auf das Mikroklima im Grätzl aus und übernehmen gerade an heißen Tagen die Funktion einer lokalen naturnahen Klimaanlage“, betont Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. „Begrünte Fassaden schaffen aber auch wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen mitten in der Stadt. Deshalb fördern wir als Stadt gezielt im innerstädtischen Bereich auch Begrünungen von Dächern, Innenhöfen und Fassaden.“
„Wenn man die großzügige Begrünung der Brigittenauer Gemeindebauten als Maßstab heranzieht, zeigt sich die innovative Grundhaltung zum Thema Lebensqualität. Die Stadt und Wiener Wohnen haben seit jeher auf solche Konzepte gesetzt. Es wundert also nicht, dass der Gedanke weitergeführt wird. Fassadenbegrünung ist eine von vielen Möglichkeiten, in der Brigittenau wollen wir alle machbaren ausnützen, um den Bezirk noch grüner und damit lebenswerter zu mache“, unterstreicht Bezirksvorsteherin Christine Dubravac-Widholm.
Fassadenbegrünungen als natürliche Klimaanlagen
Fassadenbegrünungen bieten eine sehr gute Möglichkeit, klimapositive Flächen zu erweitern. Wiener Wohnen setzt seit 2020 auf Grünfassaden, erste Pilotprojekte wurden in der Raxstraße in Favoriten und in der Mollardgasse in Mariahilf umgesetzt.
Nun folgt mit der Fassadenbegrünung in der Jägerstraße 62-64 in der Brigittenau ein weiteres Projekt. Die 1957-1961 errichtete Wohnhausanlage beherbergt auf 38 Stiegen 726 Wohnungen. Sie befindet sich in einem dichter besiedelten Gebiet mit stark befahrenen Straßen und eignet sich aufgrund ihrer Lage und Fassadenausrichtung ideal für die Begrünung.
Die im Frühling 2022 angelegten Bepflanzungen der 5 straßenseitigen, fensterfreien Fassaden sind mittlerweile stabil angewachsen. In wenigen Jahren werden die heute noch zarten Pflanzen ihre volle Pracht am witterungsfesten Aluminium-Stahl-Rankgerüst entfalten. Zum Einsatz kommen dabei rein schlingende bzw. rankende Pflanzen wie zum Beispiel Akebie, Schlingknöterich und Kiwi. Gegossen werden die Pflanzen vollautomatisch mittels einer automatischen Bewässerungsanlage.
„Im Kampf gegen den Klimawandel und die damit verbundene zunehmende Hitze in der Stadt sind Fassadenbegrünungen eine ideale Ergänzung für noch mehr kühlendes Grün zur Senkung der Umgebungstemperatur. Wiener Wohnen setzt daher noch heuer weitere Projekte an geeigneten Standorten in der Vorgartenstraße im 2. Bezirk und der Linzer Straße 14. Bezirk um und erweitert die bestehende Fassadenbegrünung in der Mollardgasse“, erklärt Wiener Wohnen-Vizedirektor Daniel Milovic-Braun.
Damit der nützliche grüne Vorhang auch wächst und gedeiht
Voraussetzung für eine nach einigen Jahren üppige Grünfassade ist, dass sich die örtlichen Gegebenheiten dafür eignen. Die Wahl eines geeigneten Standorts ist gar nicht so einfach, denn er muss eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dazu zählen u.a.:
Die Ausrichtung der Fassade muss südlich bzw. westlich sein und sie darf nicht durch Bäume oder umliegende Gebäude verschattet sein. Es braucht einen Mindestabstand von einem bis zwei Metern zu Fenstern, Balkonen, Verblechungen oder Kunstwerken. Zudem muss eine entsprechende Unterkonstruktion möglich sein, auf der die Pflanzen wachsen können, um Beschädigungen der Fassade zu vermeiden.
Wiener Wohnen prüft etwa die Möglichkeit einer Fassadenbegrünung bei Gemeindebauten im Zuge der Vorbereitung auf eine Sanierung oder die Errichtung eines Gemeindebaus NEU. Bevorzugt werden bodengebundene Bepflanzungen, es sind aber auch stockweise (über Pflanzgefäße und Kletterhilfen) Begrünungen möglich.
Schon heute sind viele Gemeindebauten mit ihren großzügigen Freiflächen grüne Oasen im Stadtbild und tragen damit maßgeblich zur hohen Wiener Lebensqualität in der Stadt bei. Bei der Mehrzahl der städtischen Wohnhausanlagen machen begrünte Innenhöfe und Außenanlagen rund 70 Prozent der Gesamtfläche aus, nur 30 Prozent sind verbaut. Allein in den Gemeindebau-Grünanlagen wachsen rund 70.000 Bäume und eine Million Sträucher. Das ist ein wichtiger Faktor für ein gutes Mikroklima, das städtischen Hitzefeldern entgegenwirkt sowie wertvoller Lebensraum für Tierarten wie Singvögel, Schmetterlinge und Bienen.
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Grüninfrastruktur
Im Rahmen der geplanten Novelle der Wiener Bauordnung sind eine Fülle an Maßnahmen vorgesehen, die auf dem Weg zur lebenswerten Klimamusterstadt zur Verbesserung des Mikroklimas, der Aufenthaltsqualität und der ökologischen Vielfalt beitragen sollen.
Dazu zählen auch Erleichterungen für Fassaden- und Dachbegrünungen:
Um Fassadenbegrünungen bei Bestandsgebäuden zu erleichtern, sollen entsprechende Rankhilfen ausnahmsweise bis zu 20 cm über Fluchtlinien ragen dürfen. In ähnlicher Weise darf bei Dachbegrünungen die Gebäudehöhe um bis zu 15 cm überschritten werden.
Im Sinne einer Verfahrenserleichterung sollen Rankgerüste zudem im Bereich der ersten drei oberirdischen Geschoße außerhalb von Schutzzonen zukünftig gänzlich bewilligungsfrei sein. Bei Straßenfassaden gilt dies nur, wenn sie nicht mehr als 15 cm hervorragen. Tun sie das, besteht eine bloße Anzeigepflicht. (Schluss)
Quelle: Stadt Wien