Vorarlberg: Geändertes Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz in Begutachtung

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Vorarlberg

10 Mai 13:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Stellungnahmen sind bis 19. Mai 2021 möglich

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen Entwurf für die Änderung des Dokumenten-Weiterverwendungsgesetzes in die Begutachtungsphase geschickt. Der Entwurf liegt bis Mittwoch, 19. Mai 2021, bei allen Gemeindeämtern, den vier Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Außerdem ist der Gesetzesentwurf auf der Landes-Homepage unter www.vorarlberg.at/gesetzesbegutachtung abrufbar. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge abgeben.

Mit der vorliegenden Novelle des Dokumenten-Weiterverwendungsgesetzes soll die EU-Richtlinie 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors umgesetzt werden. Es ergeben sich insbesondere folgende Neuerungen: Dynamische Daten, über die öffentliche Stellen verfügen (z.B. im Umwelt- oder Verkehrsbereich), sind künftig unmittelbar nach ihrer Erfassung über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle und allenfalls auch als Massen-Download zur Verfügung zu stellen. Damit soll eine unmittelbare Weiterverwendung dieser Daten durch Anwendungen ermöglicht werden.

Durch die Richtlinie wird die Europäische Kommission außerdem ermächtigt, mittels Durchführungsrechtsakten besonders hochwertige Datensätze zu definieren, die zu bestimmten Modalitäten (kostenlos, maschinenlesbar, über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle sowie gegebenenfalls als Massen-Download) zur Verfügung zu stellen sind. Da Inhalt und Rechtsnatur dieser Durchführungsrechtsakte noch nicht bekannt sind, soll die Landesregierung ermächtigt werden, die erforderlichen Umsetzungs- und Begleitregelungen mit Verordnung zu erlassen.

Weitere Änderungen betreffen unter anderem das Format für die Bereitstellung von Dokumenten, die Entgeltberechnung und die Bedingungen für die Weiterverwendung sowie Pflichten zur Veröffentlichung von Vereinbarungen oder Vorkehrungen, die die Verfügbarkeit von Dokumenten zur Weiterverwendung beschränken.


Quelle: Land Vorarlberg



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