Innsbruck: Gebührenbremse bei Abfallgebühren
Foto: Stadt Innsbruck
Gutschrift an Innsbrucker Haushalte im zweiten Quartal 2024
Inflation und Teuerung halten im Jahr 2024 an. Zur Finanzierung der sogenannten Gebührenbremse hat der Bund Ende des Jahres 2023 einen Zweckzuschuss an die Bundesländer beschlossen. Insgesamt werden damit 150 Millionen Euro über die Bundesländer auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Diese können die Gelder zum Zweck der Gebührenentlastung einsetzen. Die länderweisen Anteile richten sich nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr 2023 heranzuziehen war. Allein für Tirol stehen damit rund 12,8 Millionen Euro zur Verfügung, die unter anderem an die betroffenen Haushalte in Form einer Gutschrift refundiert werden können.
„In der Landeshauptstadt ist eine Entlastung über die Abfallgebühren beabsichtigt. Die näheren Details zur Abwicklung sind von den Ländern auf Basis von Richtlinien festzulegen, welche mit Jahreswechsel ausgegeben wurden“, erläutert Bürgermeister Georg Willi.
Wie funktioniert die Abwicklung?
Für Innsbruck ist geplant, dass jede Person, die zum Stichtag 1. April 2024 bei der Stadt Innsbruck als abgabepflichtig veranlagt ist und eine Grundgebühr bezahlt, im zweiten Quartal 2024 eine entsprechende Mitteilung über eine Gutschrift erhält.
Finanzdirektor Mag. Martin Rupprechter ergänzt: „Die Aufteilung erfolgt im Sinne der Richtlinie des Landes Tirol zur Abwicklung des Zweckzuschusses zur Finanzierung einer Gebührenbremse derart, dass alle Abgabenpflichtigen denselben Förderbetrag bzw. die Gutschrift erhalten.“ KR
Quelle: Stadt Innsbruck