Salzburg: Geflügelpest - Stallpflicht kommt auch in einigen Regionen Salzburgs
16 Orte im Flachgau und Landeshauptstadt betroffen / Verordnung des Gesundheitsministeriums in den nächsten Tagen
(LK) Seit Jahresende 2022 wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich Fälle der Geflügelpest festgestellt. In den kommenden Tagen wird daher laut AGES das Gesundheitsministerium eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe mit mir als 50 Tieren verordnen. „In Salzburg gilt diese dann voraussichtlich in 16 Flachgauer Gemeinden sowie die Landeshauptstadt“, informiert Landesveterinärdirektor Josef Schöchl vorab.
Aufgrund der Geflügelpest wird das Gesundheitsministeriums in den nächsten Tagen eine Stallpflicht für 16 Gemeinden im Flachgau und der Landeshauptstadt verordnen.
Konkret werden laut Landesveterinärdirektor Josef Schöchl in Salzburg voraussichtlich folgende Gemeinden betroffen sein: St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Obertrum am See, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen und die Stadt Salzburg.
Schöchl: „Virus für Vögel meist tödlich.“
„Der Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden“, betont Landesveterinärdirektor Schöchl.
Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen
„Alle Geflügelhalter im Bundesland Salzburg, insbesondere jene in der Nähe von Freigewässern, werden von uns auf die erhöhte Gefahrenlage hingewiesen. Wir empfehlen dringend die Einhaltung der nach der Geflügelpestverordnung bekannten allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen. Die genauen Maßnahmen zur Novelle der Geflügelpestverordnung werden erst von Gesundheitsministerium bekannt gegeben“, so Josef Schöchl.
Quelle: Land Salzburg