Salzburg: Geflügelpest: Stallpflicht wurde aufgehoben
Erhöhtes Risiko bleibt bundesweit / Kontakt zu Wildvögeln soll weiterhin gemieden werden
(LK) Durch eine Entspannung der Situation hat das Gesundheitsministerium per Verordnung bundesweit die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko und somit der dort geltenden Stallpflicht aufgehoben. Die entsprechende Regelung trat am 22. April in Kraft.
Geflügelpest: Die Stallpflicht konnte auf Grund der verbesserten Situation aufgehoben werden.
Seit Jänner waren die Stadt Salzburg und auch der gesamte Flachgau vom Gesundheitsministerium festgelegte Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko. Für Betriebe und Hobbyhaltungen mit 50 und mehr Tieren herrschte Stallpflicht.
Weiterhin erhöhtes Risiko
Auch wenn nun keine Stallpflicht mehr gilt, bleibt das gesamte Bundesgebiet eine Zone mit „erhöhtem Risiko“. Landesveterinärdirektor Josef Schöchl: „Es gilt bei dieser Risikoeinstufung unter anderem, dass das Geflügel bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögel zu schützen ist, zum Beispiel durch Netze und Dächer beziehungsweise Fütterung im Stall oder unter einem Unterstand. Auch das Trennen von Enten und Gänsen von anderem Geflügel ist sicherzustellen.“
Quelle: Land Salzburg