Salzburg: Gemeindeausgleichsfonds reagiert auf höhere Baukosten

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
19 Jun 15:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Land adaptiert Obergrenzen bei Kostenüberschreitung / Projekte in den Regionen sollen ermöglicht werden

(LK) Die aktuellen Preissteigerungen im Baubereich stellen viele Gemeinden in Salzburg vor große Herausforderungen. Das Land hat deshalb die Richtlinien des Gemeindeausgleichsfonds (GAF) angepasst, um die Umsetzung geplanter Bauten zu ermöglichen. Alle Fotos zum Download

Landeshauptmann Wilfried Haslauer erklärt: „Wenn bisher die Errichtungskosten um mehr als 20 Prozent überschritten wurden, ist die GAF-Förderung entfallen. Diese Grenze heben wir auf 30 Prozent an. So können viele Projekte mit finanzieller Unterstützung des Fonds umgesetzt werden, denn die Gemeinden können nichts für die Preissteigerungen. Wichtig ist, dass diese wichtigen Vorhaben trotz der schwierigen Rahmenbedingungen realisiert werden können.“

Haslauer: „Wichtige Projekte in den Gemeinden.“

„Die Teuerung spüren nicht nur die Salzburgerinnen und Salzburger in ihrer Geldbörse. In zahlreichen Gemeinden stehen seit längerer Zeit wichtige Bauprojekte von Kindergärten und Schulen über Sportplätze bis zum Bauhof an, die aufgrund der starken Baukostensteigerungen in Gefahr sind“, betont Haslauer.

Mitterer: „Investitionen weiter möglich.“

„Uns als Gemeinden trifft die Teuerungswelle ganz besonders. Viele Projekte werden schon seit Jahren penibel geplant, die Finanzierung ist für viele eine Herkulesaufgabe. Wenn durch die steigenden Preise auch noch die Förderung durch den GAF ausfallen würde, kommt es zu einem Investitionsstopp. Das Land hat hier rechtzeitig gegengesteuert, damit vom Kindergarten bis zum Sportplatz für die Bürgerinnen und Bürger investiert werden kann“, sagt Günther Mitterer, Präsident des Gemeindeverbandes.

Erhöhte Toleranzgrenze für Anträge bis Ende April

Die Toleranzgrenze für die Errichtungskostenobergrenze wird für alle Anträge an den Gemeindeausgleichsfonds (GAF), die bis zum 30. April 2022 eingereicht wurden und bis zum 31. Dezember 2022 genehmigt werden, auf 30 Prozent angehoben. „Im Frühling zeichnete sich die Preissteigerung bereits ab, die Gemeinden mussten ohnehin neu kalkulieren. Wichtig ist, dass die Schlüsselprojekte in den Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger weiter umsetzbar bleiben“, so der Landeshauptmann.


Quelle: Land Salzburg



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