Wien: Gemeindefinanzen werden immer kritischer
Leistungskürzungen und starke Verschuldung drohen
Der 2. Lockdown hat die finanzielle Situation der Gemeinden noch weiter verschlechtert. Insbesondere für das Jahr 2021 müssen die Prognosen nach unten korrigiert werden. Dies bedeutet, dass die Gemeinden 2021 – durch Corona bedingte Mindereinnahmen und die Steuerreform – noch weniger Einnahmen haben werden als 2020.Es gilt nun Leistungskürzungen und zu starke Verschuldung zu vermeiden. Aufgrund hoher Abhängigkeiten der Städte und Gemeinden sind die Finanzprobleme jedoch nur lösbar, wenn Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam Lösungen umsetzen.
Prognosen zeigen weitere Verschärfung
Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung hat im Auftrag des Österreichischen Städtebundes die Prognosen zu den Gemeindefinanzen 2020 bis 2022 in der Variante „2. Lockdown“ erarbeitet. Insgesamt fehlen den Gemeinden (ohne Wien) für die Jahre 2020 und 2021 2,5 Mrd. Euro. Diese Mittel fehlen bei der Deckung der laufenden Ausgaben und für Investitionen. Es ist zu befürchten, dass der Anteil der Abgangsgemeinden, welche ihre laufenden Ausgaben nicht mehr durch laufende Einnahmen decken können, bis 2021 auf 60 Prozent ansteigt.
In einer zweiten Variante wird analysiert, wie sich ein finanzielles Unterstützungspaket von Bund und Ländern zur Liquiditätsstützung auf die laufende Gebarung der Gemeinden auswirken würde. Das KDZ empfiehlt hier den Ersatz der Ausfälle der Kommunalsteuer und der Fremdenverkehrsabgaben sowie den Ersatz der Mindereinnahmen aus der Steuerreform von zumindest 1,5 Mrd. Euro (inkl. Wien) 2021. Hiermit könnte die Zahl an Abgangsgemeinden für 2021 wieder stabil gehalten werden.
Eine dritte Variante zeigt auf, welche Konsequenzen es hätte, wenn keine weiteren finanziellen Hilfen von Bund und Ländern kämen und die Abgänge ausschließlich durch Konsolidierungsmaßnahmen der Gemeinden auszugleichen wären. Da mit den Umlagen rund ein Viertel der laufenden Ausgaben der Gemeinden sehr hohe Dynamiken aufweist und von den Gemeinden meist nicht beeinflusst werden können, müssten verstärkt Kürzungen im Personalbereich und im Verwaltungs- und Betriebsaufwand erfolgen. Auch die Verschuldung würde hier deutlich zunehmen, da die Einsparungen nur mittelfristig umgesetzt werden könnten.
Ohne Hilfen von Bund und Ländern besteht Gefahr von massiven Leistungskürzungen
Als Bürgerin und Bürger merkt man bisher noch wenig von den finanziellen Problemen der Gemeinden. Die wichtigsten Leistungen wie Ver- und Entsorgung, Kinderbetreuung, Schulen, Straßen funktionieren noch wie eh und je. Doch die Coronakrise hat zu deutlichen Mindereinnahmen bei den Gemeinden geführt, die 2021 und folgend zu massiven Problemen bei vielen Gemeinden führen werden. Es stehen markante Leistungskürzungen (angesichts eines Kürzungserfordernisses von 10 Prozent bei den Personal- und Sachausgaben) und eine verstärkte Verschuldung (zur Sicherung eines Mindestmaßes an Investitionen) der Gemeinden im Raum.
Die Einsparmöglichkeiten der Städte und Gemeinden sind jedenfalls beschränkt. Es gilt politisch abzuwägen, in welchen Bereichen Kürzungen vorgenommen werden. Streicht man Förderungen etwa an Sportvereine, an die Feuerwehr oder gar Wohnkostenzuschüsse? Kürzt man die Betreuungszeiten in Kindergärten? Schließt man Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie etwa Freibäder?
Städte und Gemeinden nicht im Regen stehen lassen
Jedenfalls gibt es zahlreiche wichtige Gründe, weshalb Bund und Länder die Städte und Gemeinden nun unterstützen sollten. Erstens braucht es zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit stabile Einnahmen. Die Finanzierung von wichtigen Aufgaben - Kindergärten, Pflichtschulen, Gemeindestraßen, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Feuerwehr oder auch dem Rettungswesen, Krankenanstalten oder Soziales – muss gesichert sein. Zweitens können die Gemeinden ohne finanzielle Spielräume ihre Rolle als Stabilisator der Wirtschaft nicht wahrnehmen. Kommunale Investitionen sind besonders wichtig für die regionale Wirtschaft.
Drittens birgt ein Einbruch bei den Investitionen die Gefahr von Investitionsstaus, welche nur schwer aufgeholt werden können, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Klimaschutz. Viertens sollte eine Überschuldung der Gemeinden vermieden werden. Fünftens haben die Gemeinden innerhalb des Föderalismus nur eingeschränkte Handlungsspielräume und können sich selbst nur schwer aus der Krise befördern.
KDZ empfiehlt gemeinsames Maßnahmenbündel von Bund, Ländern und Gemeinden
Um die Gemeindeebene auch langfristig handlungsfähig zu halten, empfiehlt das KDZ ein Maßnahmenbündel, das von Bund, Ländern und Gemeinden getragen ist. Zur grundsätzlichen Absicherung der Liquidität der Gemeinden und der kommunalen Leistungen ist neben dem bestehenden kommunalen Investitionspaket auch ein zumindest teilweiser Ersatz der Einnahmenausfälle in Höhe von 1,5 Mrd. Euro 2021 notwendig. Dies betrifft einen vollständigen Ersatz der Kommunalsteuer und einen teilweisen Ersatz der Mindereinnahmen bei den Ertragsanteilen. Ergänzend empfiehlt das KDZ den Ausbau der Investitionsprogramme um 1 Mrd. Euro 2021. Wichtige Entlastung würde auch die Öffnung der Corona-Hilfsmaßnahmen (Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz, etc.) zumindest für die kommunalen Betriebe bringen.
Zusätzlich bedarf es einer besseren Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften. Es gilt, die Problemlage aufzuzeigen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, etwa im Bereich der Verschuldung oder die Berücksichtigung der Gemeinden bei den Mitteln aus dem Europäischen Aufbauplan.
Angesichts der Krise werden aber auch Gemeinden einen wesentlichen Beitrag leisten müssen. Einerseits gilt es, bestehende Liquiditätsreserven und Effizienzpotenziale zu nutzen, etwa im Bereich der Gemeindekooperationen. Andererseits werden auch Konsolidierungsmaßnahmen notwendig werden, daher die Reduktion oder Anpassung von Leistungen.
Verschuldung vermeiden
Eine hohe Verschuldung der Gemeinden kann nicht die Lösung sein, denn dadurch würden die Gemeinden ihre Probleme nur in die Zukunft verschieben. Es besteht bereits derzeit ein nicht unbeträchtlicher Teil an Abgangsgemeinden, die hier noch tiefer in die Abwärtsspirale rutschen würden. Deshalb gibt es durch die Länder relativ enge Grenzen für Gemeinden im Bereich der Verschuldung – etwa das Verbot der Darlehensfinanzierung der laufenden Ausgaben –, die auch in der Krise nur begrenzt erweitert werden. Auch müssen sich die Städte und Gemeinden nach wie vor zu schlechteren Konditionen fremdfinanzieren als der Bund.
Städtebund fordert Öffnung der Corona-Hilfen für kommunale Unternehmen
Ein wichtiger Ansatzpunkt betrifft die Kommunalsteuer, die wie auch der Fiskalrat betont, besonders stark von der Coronakrise betroffen ist, da die Kurzarbeitsunterstützung nicht Teil der Bemessungsgrundlage ist. Aus Sicht des ÖStB untergräbt dies massiv die Resilienz der Kommunen. Zudem greift der Bundesgesetzgeber hier in die Abgabenautonomie der Gemeinden ein, während er für seine Abgaben (Lohnsteuer, SV-Beitrag) eine andere Regelung vorsieht. Ein Ersatz durch den Bund, wie in Deutschland ja bereits beschlossen, wäre daher dringend notwendig.
Der Österreichische Städtebund fordert daher:
Die rasche Einberufung eines Kommunalgipfels Zusätzliche finanzielle Mittel: 1,5 Mrd. zum Ausgleich für den Einnahmenentfall und 1 Mrd. für Investitionen (insgesamt 2,5 Milliarden, um die lokale und regionale Wirtschaft anzukurbeln) Miteinbeziehung der Kommunen bei der Verteilung von Mitteln aus dem Europäischen Aufbauplan Zugang der Städte und Gemeinden zur ÖBFA (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur), um sich über Negativzinsen bzw. über günstige Konditionen zu refinanzieren Einbeziehung von Städten, Gemeinden und kommunalen Unternehmen in die Hilfsprogramme des Bundes (insbesondere den Fixkostenzuschuss).
„Eine wichtige Entlastung würde auch die Öffnung der Corona-Hilfsmaßnahmen (Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz, etc.) für die kommunalen Betriebe bringen“, sagte Weninger abschließend, „diese Ungleichbehandlung gegenüber privaten Unternehmen muss rasch beseitigt werden“, forderte er.
Quelle: Stadt Wien