Vorarlberg: Gemeindewahlen - Stichwahlen in drei Städten und drei Gemeinden

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Foto: LPD Vorarlberg
21 Sep 20:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Insgesamt 74.423 Wahlberechtigte

Bregenz (VLK) – In drei Städten (Bludenz, Bregenz, Feldkirch) und drei Gemeinden (Hard, Lech, Lochau) konnte beim ersten Wahlgang der Gemeindewahlen 2020 kein/e Bürgermeisterkandidat:in die absolute Mehrheit erreichen. Hier finden deshalb am Sonntag, 27. September 2020, Stichwahlen statt. Alle vom Amt der Vorarlberger Landesregierung bekannt gegebenen vorläufigen Ergebnisse werden am Wahlsonntag unter www.vorarlberg.at/wahlen aktuell im Internet veröffentlicht.

Eine Stichwahl des/der Bürgermeister:in findet in jenen Gemeinden statt, in denen sich am 13. September 2020 mehr als zwei Bürgermeister-Kandidat:innen der Direktwahl stellten und keiner dieser Wahlwerber:innen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen in diesem Wahlgang erreicht hat. Eine Stichwahl hat zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidat:innen zu erfolgen.

Am Sonntag, 27. September 2020 werden daher in folgenden Gemeinden Stichwahlen mit folgenden Kandidaten durchgeführt:

Bludenz: zwischen Tschann Simon (47 Prozent) und Leiter Mario (43,9 Prozent) Bregenz: zwischen Linhart Markus (43,2 Prozent) und Ritsch Michael (34,5 Prozent) Feldkirch: zwischen Matt Wolfgang (41,4 Prozent) und Allgäuer Daniel (23,7 Prozent) Hard: zwischen Mair Eva Maria (32,8 Prozent) und Staudinger Martin (35,4 Prozent) Lech: zwischen Muxel Ludwig (35,4 Prozent) und Jochum Stefan (47,6 Prozent) Lochau: zwischen Simma Michael (47,4 Prozent) und Matt Frank (40,4 Prozent)

Insgesamt sind 74.423 Wahlberechtigte aufgerufen, an den Stichwahlen teilzunehmen. Wahlberechtigt bei dieser Wahl sind dieselben Personen, die auch schon für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl am 13. September 2020 das Wahlrecht besaßen.

Jeder wahlberechtigten Person wird eine amtliche Wahlinformation zugesendet, auf dem die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt sind. Dieser Ausweis, gemeinsam mit einem Identitätsnachweis, sollte zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da er eine Erleichterung im Arbeitsablauf der Wahlbehörde darstellt.

Öffnungszeiten Die Wahllokale sind in Bludenz und Bregenz von 7.30 bis 13.00 Uhr, in Hard und Feldkirch von 8.00 bis 13.00 Uhr, in Lech von 8.00 bis 12.00 Uhr und in Lochau von 7.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Stimmzettel Für die Stichwahl ist ein eigener Stimmzettel vorgesehen, der nur die Namen der beiden in der Stichwahl antretenden Wahlwerber enthält. Dieser wird nicht an die Wahlberechtigten verschickt, den Stimmzettel erhalten die Wähler erst bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

Beantragung von Wahlkarte Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, z.B. wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland.

Bei dieser Wahl werden mit der Wahlinformation keine Anforderungskarten zur Beantragung von Wahlkarten ausgesandt. Jedoch ist eine schriftliche Beantragung über die Internetseite www.wahlkartenantrag.at oder auf andere schriftliche Weise, wie z.B. per E-Mail bis Mittwoch, 23. September 2020 möglich. Persönlich kann eine Wahlkarte bis spätestens Freitag vor dem Tag der Stichwahl, 12.00 Uhr, beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine Person zur Abholung der Wahlkarte bevollmächtigt wird.

Briefliche Stimmabgabe Eine briefliche Stimmabgabe mittels Wahlkarte muss unbeobachtet, unbeeinflusst und persönlich erfolgen. Die Wahlkarte hat bis zum Zeitpunkt des Schließens des letzten Wahllokales in der Gemeinde beim Gemeindeamt einzulangen, um in die Auswertung einbezogen zu werden. Dies ist in Bludenz, Bregenz, Feldkirch und Hard bis zum 27. September, 13.00 Uhr, in Lech und Lochau bis 12.00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Wahlkarten werden nicht mehr berücksichtigt. Eine Abgabe einer zugeklebten Wahlkarte im Wahllokal ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Stimmabgabe im Wahllokal mittels Wahlkarte Mit einer offenen, ungebrauchten Wahlkarte kann in jedem Wahllokal der Heimatgemeinde gewählt werden. Eine Stimmabgabe außerhalb der Gemeinde ist nicht möglich.

Auswertung von Wahlkartenstimmen Sowohl brieflich abgegebene Stimmen, wie auch Stimmen, welche mit offener Wahlkarte im Wahllokal abgegeben werden, landen in der Urne der Sprengelwahlbehörde und werden am Wahltag ausgewertet.


Quelle: Land Vorarlberg



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