Vorarlberg: Gemeinsamer Prozess auf Basis des Leitfadens bereits in Gang
LR Tittler: Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit auf Landesstraßen innerorts
Bregenz (VLK) – Auf Basis des von ExpertInnen im vergangenen Jahr erarbeiteten Leitfadens „Verträgliche Verkehrsabwicklung auf Landesstraßen in Ortszentren“ läuft derzeit ein Prozess mit den Gemeinden, in dem mögliche Maßnahmen auf Landesstraßen innerorts erhoben werden. „Ziel ist es dabei, Möglichkeiten zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrssicherheit in Ortszentren zu erfassen“, so der für Straßenbau zuständige Landesrat Marco Tittler. Notwendige und sinnvolle bauliche Maßnahmen auf Landesstraßen sollen in weiterer Folge von Gemeinden und Land gemeinsam umgesetzt werden.
„Gemeinsam mit dem Leitfaden wurde den Gemeinden kommuniziert, dass geeignete Maßnahmen definiert und dem Land genannt werden können. Diese werden dann von den Fachleuten des Landes auf die verkehrstechnische Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit sowie auf deren Auswirkungen auf den Verkehr geprüft. Sollten Umbaumaßnahmen notwendig sein, so muss gemeinsam mit dem Land ein entsprechendes Projekt geplant und aufgesetzt werden“, erläutert Tittler.
Die Verkehrsplanung des Landes und die Abteilung Straßenbau beschäftigen sich intensiv mit Maßnahmen auf Landesstraßen in Ortszentren. So wurden bereits auch bauliche Maßnahmen an Landesstraßen in Ortszentren umgesetzt, wie beispielsweise in Feldkirch Tosters oder Wolfurt. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel in Hohenems oder Dornbirn Haselstauden, sind Gegenstand aktuell laufender Gespräche. Zuletzt gab es erst Ende Juni eine Besprechung mit den Bürgermeistern der plan b Gemeinden, in dieser vereinbart wurde, dass mögliche Projekte erhoben und dem Land genannt werden.
Wenn (nur) eine Temporeduktion auf Landesstraßen beabsichtigt ist (ohne baulicher Maßnahmen), so hat die Gemeinde sich an die Bezirkshauptmannschaft zu wenden. Die Bezirkshauptmannschaft handelt auf Basis der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, die eine bundesgesetzlichen Regelung ist. Das Land trifft in diesem Fall keine Zuständigkeit. Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegt die Zuständigkeit zur Verordnung einer Geschwindigkeits- bzw. Zonenbeschränkung auf Gemeindestraßen.
Die Vorarlberger Landesregierung setzt sich schon seit Jahren beim Bund dafür ein, dass es leichter möglich sein soll, entsprechende Geschwindigkeitsreduktionen durch die Gemeinden zu erlassen. Diese wiederholt formulierte Forderung wurde im April 2022 durch einen einstimmig beschlossenen Landtagsantrag abermals bestätigt.
„Die Zuständigkeiten hinsichtlich Tempolimits auf Landesstraßen sind klar geregelt. Dem Land Vorarlberg ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verkehrsberuhigung ein besonderes Anliegen und wir unterstützen die Gemeinden dabei – vom erarbeiteten Leitfaden über die Übernahme der Planung von Maßnahmen bis hin zu finanzieller Beteiligung“, so Landesrat Tittler.
Quelle: Land Vorarlberg