Niederösterreich: Gemeinschaftliche Lösung von NÖ LGA und Hebammengremium:Keine Kündigung von Verträgen

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Niederösterreich

15 Feb 04:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Weiter Rechtssicherheit für freiberufliche Hebammen und beste Betreuung der werdenden Mütter

„In einem intensiven Gespräch haben wir uns heute auf die nächsten Details für unsere gemeinsame Arbeit verständigt. Klar ist, dass für uns die Sicherheit der werdenden Mütter im Mittelpunkt steht“, betonen Beatrix Cmolik, Vorsitzende des NÖ Hebammengremiums und der Personalvorstand der NÖ Landesgesundheitsagentur (LGA), Konrad Kogler, nach mehrstündigen Verhandlungen am Dienstag.

Zentrales Ergebnis der Beratungen ist, dass nunmehr keine bestehenden Verträge aufgelöst werden. Viel mehr werden die Vereinbarungen weiter präzisiert und zu konkreten Rahmenbedingungen einer so genannten „fallweisen Beschäftigung“ ausgearbeitet.

Die Überarbeitung der Vereinbarungen schafft für die freiberuflichen Hebammen Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Haftungsfragen. Sie sollen im Rahmen von anlassbezogenen Einsätzen bei der NÖ LGA beschäftigt werden, damit sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit den gleichen Versicherungsschutz genießen wie angestellte Hebammen. Das bedeutet, dass im Fall unvorhersehbarer Ereignisse während der Geburt die freiberufliche Hebamme durch einen verbesserten Vertrag mit der NÖ LGA abgesichert ist. Bisher waren freiberufliche Hebammen in solchen Fällen mit der Gefahr einer Regressforderung konfrontiert.

„Damit beschreitet Niederösterreich einen im Sinne der Wahlhebammen vorbildlichen Weg, während es in anderen Bundesländern diese Möglichkeit gar nicht gibt“, betont Beatrix Cmolik.

Außerdem können durch diese Regelung die freiberuflichen Hebammen ihre Aufgaben in vollem Umfang, wie gesetzlich geregelt, ausüben und Entscheidungen in der Betreuung der werdenden Mutter treffen. Alle Betreuten wiederum können sich darauf verlassen, dass ihre bestehende Vereinbarung mit ihrer freiberuflichen Hebamme und damit die persönliche Betreuung während der Geburt gewährleistet bleibt.

In Bezug auf die mögliche Höchstarbeitszeit wurde Einigung darüber erzielt, dass ein Einsatz der freiberuflichen Hebammen von bis zu 25 Stunden pro Geburt möglich sein soll. „Damit folgen wir einem Wunsch der freiberuflichen Hebammen und tragen gleichzeitig den gesetzlich zulässigen Einsatzzeiten Rechnung“, erörtern Beatrix Cmolik und Konrad Kogler.

„Wir freuen uns über die heute erzielte Einigkeit im Sinne aller Hebammen“, betonen Cmolik und ihre Stellvertreterin Brigitte Theierling nach den Beratungen. „Wir sind in engem Austausch mit unseren freiberuflichen Kolleginnen, insbesondere auch mit Frau Lisa Sanchez-Blendow, denen auch ein persönliches Gespräch mit den Verantwortlichen der NÖ LGA angeboten wird.“

Von mehr als 13.000 Geburten, die im Jahr 2022 in Niederösterreichs Kliniken erfolgt sind, wurden 256 von insgesamt 24 freiberuflichen Hebammen betreut.


Quelle: Land Niederösterreich



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