Salzburg: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alko- und Drogenlenker

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Foto: PressefotoScharinger / Symbolbild
07 Mär 06:25 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am 06. März 2022, um 07:48 Uhr, wurde eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung auf der A1 in Fahrtrichtung Wien im Bereich Messe auf einen PKW aufmerksam, welcher sich von hinten mit weit überhöhter Geschwindigkeit näherte. Es wurde unverzüglich die Nachfahrt aufgenommen und es konnte noch vor der Anschlussstelle Nord eine gefahrene Geschwindigkeit von 179 km/h gemessen werden. In diesem Bereich ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h (IG-L) kundgemacht. Da es sich jedoch um ein Fahrzeug mit rein elektrischem Antrieb gehandelt hat, kommt die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h zur Anwendung. Der Lenker hat somit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 79 km/h überschritten. Weiters konnte wahrgenommen werden, dass der Lenker mit dem Mobiltelefon hantierte. Ein Alkotest verlief mit 0,76 Promille positiv. Ein durchgeführter Drogentest fiel hochpositiv auf Kokain aus. Bei der darauffolgenden Untersuchung durch eine Ärztin konnte eine Beeinträchtigung festgestellt werden. Der 22-Jährige aus Deutschland wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht.


Am 06. März 2022, um 13:32 Uhr, wurde eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung auf der A1 in Fahrtrichtung Walserberg im Bereich Messe auf einen PKW aufmerksam, der mit weit überhöhter Geschwindigkeit gelenkt wurde. Im Zuge der eingeleiteten Nachfahrt konnte eine Fahrgeschwindigkeit von 166 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen werden. Der Lenker, ein 32-jähriger bulgarischer Staatsbürger, wird der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht.


Am 06. März 2022, um 15:30 Uhr, wurde eine Zivilstreife auf der A10 in Fahrtrichtung Villach kurz vor der Ausfahrt Hallein auf einen Pkw auf Grund der unsicheren Fahrweise aufmerksam. Ein mit der 36-jährigen Lenkerin aus dem Tennengau durchgeführter Alkotest ergab einen Messwert von 1,50 Promille. Die Lenkerin, die derzeit auf Grund eines Führerscheinentzuges keine Lenkberechtigung besitzt, wies sich mit einem als verloren gemeldeten Führerschein aus. Der Führerschein wurde abgenommen und der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde wird Anzeige erstattet werden.



Quelle: LPD Salzburg



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