Im Rahmen einer durchgeführten Standkontrolle auf der B168 konnte, bei einem 33-jährigen deutschen Fahrzeuglenker, eine erhebliche Überschreitung (Lasermessung 194 km/h bei erlaubten 100 km/h) auf der Freilandstraße festgestellt werden.
Der Landshuter rechtfertigte sich, er habe die Geschwindigkeitsüberschreitung im Zuge eines Überholvorganges übersehen.
Dem Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen, die Weiterfahrt untersagt und Anzeige erstattet.
Quelle: LPD Salzburg
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