Kärnten: Gesetzesentwurf für neues Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz liegt vor
Nächster Sprung zur kinderfreundlichsten Region Europas: LH Kaiser legt Regierung Entwurf für Gesetzesnovelle vor – Kaiser: Neues Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz sichert Bildung und Betreuung von Kindesbeinen an, schafft mehr Qualität, kleinere Gruppen, bessere Bezahlung
KLAGENFURT. In der ersten Regierungssitzung des neuen Jahres ist es soweit: Bildungsreferent LH Peter Kaiser kann den Gesetzesentwurf für ein neues Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz vorlegen und die Regierung die notwendige Weiterleitung an den Kärntner Landtag beschließen. Das Begutachtungsverfahren ist den Fristen entsprechend abgelaufen und sämtliche Einwände, Ergänzungen und Anregungen konnten in der Gesetzesnovelle berücksichtigt werden.
„Wir setzen den nächsten Schritt, um Kärnten zur kinderfreundlichsten Region Europas zu machen. Nachdem das Land mit dem Kinderstipendium die Betreuungskosten in elementarpädagogischen Einrichtungen zu 100 % und flächendeckend übernimmt, hat jedes einzelne Kind in Kärnten die gleiche Chance auf einen Bildungs- und Betreuungsplatz. Nun geht es mit der Gesetzesnovelle um mehr Qualität in der Betreuung. Denn immerhin sind unsere elementarpädagogischen Einrichtungen der erste Schritt in Richtung Bildung für unsere Kinder und damit die wichtigste und nachhaltigste Investition in die Zukunft des Landes“, fasst Kaiser die Beweggründe für die Novelle zusammen. Im Regierungsprogramm selbst wurde die Qualitätssteigerung in der Elementarpädagogik festgehalten.
Aber nicht nur die Qualität werde laut Kaiser verbessert, indem beispielsweise die Gruppen verkleinert werden auf max. 20 Kinder bis zum Betreuungsjahr 2028/29, der Personalschlüssel im Sinne der Kinder verändert wird, es wird erstmals auch klare Vorgaben in Hinblick auf die Aufsichtspflicht, die Mitwirkung und Pflichten der Eltern geben bzw. werden sämtliche Förderungen zur flächendeckenden Betreuung oder für die Erhalter neu geregelt werden.
„Wir ermöglichen allen Kindern den Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, erleichtern Eltern die Vereinbarung von Beruf und Familie und die Bildung und Betreuung sind nicht mehr von der finanziellen Situation in einer Familie abhängig. Mit der Gesetzesnovelle erreichen wir zudem eine Attraktivierung des Berufsbildes, zum Beispiel mit einem Mindestentgelt, einem Mindestausmaß von Zeiten für die mittelbare pädagogische Tätigkeit und von Zeiten der Leitungstätigkeit oder einem Personalkostenzuschuss“, beschreibt Kaiser die drei Säulen der völligen Neuaufstellung der Elementarpädagogik in Kärnten.
„Ja, wir haben lange verhandelt, viele Arbeitsgespräche mit Trägern, Einrichtungen, politischen Vertretern abgehalten und wir haben eine Lösung im Sinne aller erreichen können: von den Kids über die Eltern, das Personal bis hin zu den Trägern und Erhaltern, den Städten und Gemeinden. Damit schaffen wir eine nachhaltige und beispielgebende Kinderbildung und -Betreuung in Kärnten, was heute ein selbstverständlicher Standortfaktor für einen Wirtschaftsstandort ist“, betont Kaiser.