Salzburg: Gesetzespaket für leistbares Bauen auf dem Weg

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Foto: Land Salzburg/Monika Rattey
17 Mär 20:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wohnungen über Supermärkten / Ganz neu: Startwohnungen / Dachbodenausbau wird erleichtert

(LK) Kostenreduzierten und damit günstigeren Wohnbau will Landesrat Josef Schwaiger ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist aktuell in Begutachtung. Mit dabei im Paket: Die Möglichkeiten zur Überbauung von Supermärkten, eine Mindestpflicht beim Einbau von E-Ladeinfrastruktur sowie die Möglichkeit, Dachböden einfacher auszubauen. „Mit diesem Gesetz kommen Rahmenbedingungen, die Bauen und vor allem Wohnen für die Zukunft leistbar machen. Für das Leben unserer Kinder und Enkelkinder schaffen wir so in Stadt und Land eine unverzichtbare Basis“, sagt Landesrat Josef Schwaiger.

Gleich fünf Gesetze - Raumordnung, Bautechnik, Baupolizei, Bauprodukte und Bebauungsgrundlagen - werden für leistbares Bauen adaptiert und geändert. „Wir drehen jetzt an vielen Stellschrauben und spannen einen Bogen von leistbarem Bauen und Wohnen über Klimapolitik bis hin zu Nachverdichtung. Und wir geben den Gemeinden zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten in die Hand“, sagt Landesrat Josef Schwaiger und Wohnbaulandesrätin Andrea Klambauer ergänzt "Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen gesetzt, um Baukosten und in Folge Mietpreise senken zu können.“

Schritt zu einem klimagerechteren Salzburg

„Mit dieser Novelle machen wir den nächsten Schritt hin zu einem klimagerechteren Salzburg und in eine Zukunft ohne Öl. Schon jetzt greifen immer mehr Menschen zu den hocheffizienten alternativen Systemen. In Härtefällen – beispielsweise aus sozialen Gründen - kann eine Ausnahmemöglichkeit beantragt werden. Mit dem Renovierungspass erleichtern wir die stufenweise Sanierung von Gebäuden hin zu einer besseren Klimaverträglichkeit und wollen so eine höhere Sanierungsrate erreichen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.

Jungen Menschen leistbares Leben ermöglichen

Gemeinsam mit der Raumordnungs- und Bauabteilung ist eine Fülle an Werkzeugen erarbeitet worden, um Zukunft für die Gemeinden zu schaffen. „Das Hauptziel lautet, der jungen Bevölkerung in Salzburg leistbares Wohnen zu ermöglichen. Dazu entsteht ein neuer Wohntyp mit Start- und Übergangswohnungen, die mindestens zehn Prozent günstiger sein sollen, als die marktüblichen Kauf- und Mietpreise. Jeder Euro der jungen Leuten zum Leben bleibt, hilft ihnen, wenn sie sich etwas schaffen wollen“, erklärt Schwaiger.

Übergangswohnungen zum Start in neuen Lebensabschnitt

Es werden Start- und Übergangswohnungen ermöglicht für die Jugend und jene, die akuten Wohnbedarf in den Gemeinden haben. Die Rahmenbedingungen:

  • Unterschreitung der ortsüblichen Kauf- und Mietkosten um zehn Prozent
  • vorwiegend Mietwohnungen zwischen 45 und 65 Quadratmetern
  • Zuweisungsrecht der Gemeinden für 75 Prozent der Wohnungen
  • mehr Flexibilität bei Wohnungs- und Zimmergrößen
  • verpflichtender Lifteinbau ab dem 3. Obergeschoss und bei mehr als zwölf Wohnungen
  • Gebäude können innerhalb des Bauplatzes näher aneinandergebaut werden
  • Nebenanlagen können ohne Anrechnung auf die Baudichte ebenerdig errichtet werden
  • kein Bebauungsplan notwendig – Bauplatzerklärung reicht
  • vereinfachtes Bauverfahren – weniger Bürokratie
  • weniger Gesetz und mehr Planungsfreiheit

Große Beanspruchung von Grünland vermeiden

„Grund und Boden ist nicht vermehrbar – ein sparsamer Umgang mit dieser wertvollen Ressource ist die Herausforderung unserer Zeit“, betont Landesrat Schwaiger und ergänzt: „Warum Neues schaffen, wenn bewährtes Altes vorhanden ist?“. Ein Bündel an Anreizen und Maßnahmen macht dies künftig möglich.

  • Erleichterung beim Nachverdichten von Bestandsbauten
  • Heben des Dachstuhls um 75 Zentimeter zur Nutzung dieser Fläche als zusätzlichen Wohnraum
  • Schaffung von Wohnraum auf Verbrauchermärkten. Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1.000 Quadratmeter möglich, wenn mindestens die doppelte Wohnraumfläche in den Obergeschossen geschaffen wird. Die Gemeinde kann diese neue Kennzeichnung im Flächenwidmungsplan verordnen. Mit Raumordnungsverträgen kann die Gemeinde aktiv bei der Kennzeichnung mitgestalten.
  • Schaffung von Wohnraum für Start- und Übergangswohnungen auch auf Betriebsbauten im Betriebsgebiet. Die Gemeinde ist dabei aktiv in die Vergabe eingebunden.
  • Maximale Windfanggrößen bei Supermärkten von 40 Quadratmetern

Gemeinden steuern mit Flächenwidmungsplan

Die Gemeinden halten künftig mit den Kennzeichnungen im Flächenwidmungsplan starke gemeindeautonome Steuerungswerkzeuge in Händen. "Gerade Raumordnungsverträge bieten, neben anderen Neuerungen, den Gemeinden eine Gestaltungsmöglichkeit, um leistbaren Wohnraum sicherzustellen", erklärt Wohnbaulandesrätin Andrea Klambauer. Wohnen über Verbrauchermärkten und über Betriebsbauten wird erlaubt. Das ist, wie auch die bereits im Raumordnungsgesetz verankerten Kennzeichnungen für Apartmenthäuser und Apartmenthotels, eine nachhaltige Sicherung von Wohnungen für die Bevölkerung. Durch die neue Festlegung bezüglich der Mindestausstattung bei Beherbergungsgroßbetrieben und der Festlegung der Infrastruktur im Verhältnis zu den Gästezimmern oder -betten kann noch mehr Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Hotels genommen werden. Dadurch werden nicht zuletzt Umgehungskonstruktionen bis hin zu illegalen Zweitwohnsitzen verhindert. Die Gemeinden erhalten ein zusätzliches Werkzeug, um zweifelhafte Investitionsprojekte zu verhindern.

Klimapolitik für eine gute Zukunft

Mit der Baurechtsreform werden auch die gesetzlichen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie und das Ölheizungsverbot des Bundes umgesetzt und ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Klima- und Energieziele des Landes gemacht. Beim Verbot des Heizungstauschs mit flüssigen und festen fossilen Brennstoffen wird auf die Vermeidung von Härtefällen Rücksicht genommen.

Mit dem neu geschaffenen Renovierungspass wird der Einstieg in die klimagerechte Sanierung erleichtert

  • Verbot von flüssigen und festen fossilen Brennstoffen in Neubauten
  • Verpflichtende Prüfung von Alternativen beim Heizungstausch. Ausnahmen aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen sind möglich, wenn der Umstieg auf ein hocheffizientes System zu einer unbilligen Härte führt.
  • Renovierungspass: Ergänzend zum Energieausweis wird mit dem Renovierungspass ein Instrument geschaffen, das an der Gebäudesanierung Interessierten den Schritt zu einer stufenweisen und klimagerechten Sanierung erleichtert. Damit soll die Umsetzung von Einzelmaßnahmen unterstützt werden, die die Klimabilanz eines Gebäudes verbessern.

Wichtig ist es, jemanden der Gutes tun will, nicht mit großen Instrumenten zu bremsen, sondern auch kleine effiziente Maßnahmen schmackhaft zu machen. Damit werden Einzelmaßnahmen, die letztendlich zu einem vernünftigen großen Ganzen führen, gefördert und nicht so wie bisher gebremst oder verhindert“, betont Landesrat Schwaiger.

Mobilitätspaket für Fahrrad und E-Fahrzeuge

Mobilität ist derzeit im Wandel, in den Baugesetzen soll dieser Tatsache Rechnung getragen werden und Erleichterungen zur Förderung des Radfahrens sowie zur Ladeinfrastruktur geschaffen werden.

  • Ausweitung der Ausnahmen bei der Einrechnung von Nebenanlagen in die bauliche Ausnutzbarkeit von Grundflächen im Zusammenhang mit Stellplätzen für Menschen mit Behinderungen und überdachten Fahrradabstellplätzen
  • mehr Stellplätze bei Schulen und Kindergärten
  • keine Veränderung bei nachbarschaftlichen Mindestabständen, aber Vergrößerung von Garagen zur Schaffung von verpflichtenden Fahrradabstellplätzen bei Wohnbauten - neue Seitenlänge von 10 statt bisher 7 Metern, sowie eine neue Traufhöhe von 2,80 statt bisher 2,5 Metern.
  • Umsetzung der Vorgaben der EU Gebäude-Richtlinie in Bezug auf die Elektromobilität, wobei die Anforderungen an Wohnbauten und Nichtwohnbauten unterschiedlich sind.
  • Bei Wohnbauten ist bei Neuerrichtung ab einem Stellplatzerfordernis von mehr als zehn Pflichtstellplätzen die Leitungsinfrastruktur (Leerrohr) für jeden Pflichtstellplatz vorzusehen.
  • Bei Nicht-Wohnbauten ist ein Ladepunkt und für jeden fünften angefangenen Pflichtstellplatz die Leitungsinfrastruktur (Leerrohr) herzustellen.
  • Nachrüstungsverpflichtung für einen Ladepunkt für bestehende Nicht-Wohnbauten oder gemischt genutzte Bauten mit einem Stellplatzerfordernis von mehr als 20 Stellplätzen bis zum 1. Jänner 2024

Digitalisierung und einfache Mitteilungsverfahren

Es wird mit dem Gesetzespaket auch die Grundlage für eine digitale Bauverwaltung geschaffen, um das Salzburger Baurecht zukunftsfit und krisensicherer zu machen. Auch ein Mitteilungsverfahren mit Genehmigungsfiktion für technische Einrichtungen wird kommen. Das wird die Verfahren bei technischen Einrichtungen wesentlich vereinfachen und beschleunigen. Für Luftwärmepumpen ist dieses Verfahren nur dann möglich wenn strenge Lärmpegel eingehalten werden. Damit trägt das Land Salzburg zu einer „ruhigen Nachbarschaft“ bei.


Quelle: Land Salzburg



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