Graz: Gesetzliche Neuerungen für mehr Sicherheit
Neue Sicherheitsmaßnahmen sind dringend gefragt.
Digitalisierung, höhere Strafen und neue Regelungen für Taxler, Uber-Fahrer & Co - im neuen Jahr sind einige neue gesetzliche Vorgaben rund um die Sicherheit geplant. Das KFV - Kuratorium für Verkehrssicherheit hat das Wichtigste zusammengefasst.
Derzeit in Planung ist ein Paket mit strengeren Strafen für Raser: Der Strafrahmen für Delikte im Zusammenhang mit Rasen soll von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht werden. Die Grenzwerte für den Führerscheinentzug sollen inner- und außerorts um je 10 km/h auf 30 bzw. 40 km/h gesenkt werden, mit Entzugsdauer von 2 Wochen.
Tempoüberschreitungen von 10 km/h unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug sollen zu einer Vormerkung im Vormerksystem führen. Die Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. von mehr als 50 km/h im Freilandbereich soll von derzeit zwei Wochen auf wenigstens 4 Wochen verdoppelt werden.
Bei bereits zum wiederholten Mal auffälligen Rasern sind ebenfalls Verschärfungen geplant. In besonders gefährlichen Fällen ist die Beschlagnahme des Fahrzeuges angedacht, zum Beispiel bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen unter gefährlichen Verhältnissen, mehrfach wiederholtes gefährliches Rasen, Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens, Rasen ohne Führerschein. Illegale Straßenrennen sollen zukünftig nach dem Vorbild Deutschland vor Gericht bestraft werden.
Taxilenker-Vorschriften gelten zukünftig auch für Mietwagen
Durch eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes wurden das Taxi-Gewerbe und das Mietwagen-Gewerbe mit PKW zu einem Gewerbe „Personenbeförderungsgewerbe mit PKW - Taxi" zusammengefasst. Die Bestimmungen für TaxilenkerInnen gelten zukünftig auch für LenkerInnen im bisherigen Mietwagen-Gewerbe mit PKW und damit insbesondere auch für Uber-FahrerInnen. Diese müssen in Zukunft wie Taxilenker über einen Ausweis verfügen. Der Erwerb des Ausweises ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, insbesondere muss der Lenker vertrauenswürdig sein und eine Ausbildung absolvieren. Der Ausweis für das neue Gewerbe wird künftig auf fünf Jahre befristet. Ab 2022 wird der Ausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Des Weiteren wird eine Promillegrenze von 0,1 g/l Blutalkoholgehalt eingeführt. Bisher galt hier: keine Beeinträchtigung bei Fahrtantritt und Konsumverbot während der Fahrt. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Ab dem Frühjahr 2021 soll es möglich sein, den Führerschein am Handy abgespeichert mitzuführen. Dementsprechende Gesetzesänderungen sind am 10. Dezember 2020 im Nationalrat beschlossen worden.
Hoch hinaus: Neue Vorschriften für Drohnen
Drohnen werden künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)", „Spezifisch (specific)" und „Zertifiziert (certified)". Die Kategorie „open" deckt - je nach Einsatzort - Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab. Ab 31. 12. 2020 entfällt die bisherige Genehmigungspflicht für all jene Drohnen, welche in die Kategorie „open" fallen. Für Drohnenbetreiber gilt eine Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. So soll bei Verstößen eine bessere Nachvollziehbarkeit ermöglicht werden. Darüber hinaus erhalten Drohnenpiloten künftig - nach Absolvierung einer Einschulung sowie einem Online-Test - den sogenannten „Drohnenführerschein". Die Regelung hätte ursprünglich bereits per 1. Juli 2020 in Kraft treten sollen, aufgrund der Coronakrise gelten die Vorschriften nun geändert ab 31. Dezember 2020.
Neue EU-Vorgaben für eine sichere Straßeninfrastruktur
Die EU-Vorgaben für das Sicherheitsmanagement der Straßenverkehrsinfrastruktur - darunter fallen insbesondere Folgenabschätzungen und Sicherheitsaudits für neue Straßenprojekte und Überprüfungen des bestehenden Straßennetzes - wurden geändert: Der Anwendungsbereich umfasst in Zukunft nicht nur das sogenannte transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V), sondern auch sonstige Autobahnen und andere Hauptverkehrsstraßen sowie Straßen außerhalb städtischer Gebiete, die mit Hilfe von EU-Mitteln gebaut werden. Risiken für Radfahrer, Fußgänger, Moped- und Motorradfahrer müssen in Zukunft systematisch berücksichtigt werden. Ein besonderes Augenmerk der neuen Regeln liegt zukünftig auf der Lesbarkeit und Erkennbarkeit von Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen für menschliche Fahrer und automatisierte Fahrerassistenzsysteme. Die neuen Vorschriften müssen bis 17. Dezember 2021 in österreichisches Recht umgesetzt werden.
Quelle: Stadt Graz - Kuratorium für Verkehrssicherheit