Eine bis dato unbekannte Täterschaft, welche sich als Mitarbeiterin eines Gewinnspielunternehmens ausgab, gab am 21.09.2021 telefonisch gegenüber einem 42-jährigen Österreicher vor, dass dieser bei einer Sonderziehung einen Gewinn in der Höhe eines mittleren 5-stelligen Eurobetrages erzielt hätte. Am 22.09.2021 wurde der 42-Jährige abermals telefonisch kontaktiert und dabei wurde ihm die weitere Vorgangsweise erklärt. Dieser solle einen niederen 4-stelligen Eurobetrag in Bitcoin über eine Online-Plattform erwerben und fernmündlich den Code zur Einlösung der Bitcoin mitteilen. Dieser Vorgehensweise leitstete der Mann Folge, eine Gewinnausschüttung erfolgte jedoch bis dato nicht. Dem Mann entstand dadurch ein Schaden in der Höhe eines niederen 4-stelligen Eurobetrages.
Quelle: LPD Tirol