Gießen/A485/B457: Schwerlastkontrollen - Bußgeld trotz tierisch guter Ausrede
ots/Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen
Gießen (ots) -
Auf dem Pendlerparkplatz an der Licher Straße in Gießen führten Experten der Regionalen Verkehrsdienste Gießen und Wetterau gemeinsam Kontrollen durch. Bei der Aktion am Dienstag (10.12.) nahmen die Kontrollierenden insbesondere den Schwerlastverkehr genauer unter die Lupe. Bei den Kontrollen zwischen 13 Uhr und 19 Uhr überprüften sie 23 LKW und einen Bus.
Dabei ahndeten sie in neun Fällen Verstöße gegen die Sozialvorschriften. Neben weiteren Verstößen gegen die vorgegebene Geschwindigkeit stellten sie auch Mängel bei der Ladungssicherung fest. Der Fahrzeugführer eines 7,5 t-LKW aus Marburg verstieß gleich gegen eine Vielzahl von Vorschriften: Seine Ladung war unzureichend gesichert. Er führte keinerlei Genehmigungen mit sich und eine vorgeschriebene Tachoprüfung wurde seit 2019 nicht mehr durchgeführt. Sage und schreibe 1800 Tagen hatte sich der Verantwortliche nicht ordnungsgemäß um die Fahrerkarte und einen Datendownload gekümmert. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten stellten die Einsatzkräfte ebenfalls bei ihm fest. Auf den Fahrer, der gleichzeitig der Halter war, kommen nun mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren zu.
Darüber hinaus stoppten die Beamten einen LKW-Fahrer aus Würzburg, der im Zeitraum von 24 Stunden ohne Pause 16 Stunden am Steuer saß. Ein Bußgeld für Fahrer und Halter wird die Folge sein.
"Highlight" der Kontrolle war jedoch ein Hund. Ein 41-Jähriger aus Rheinland-Pfalz, der am Steuer eines gestoppten LKW saß, war ohne Fahrerkarte unterwegs. Er versicherte jedoch, dass er gerade eine neue Karte beantragt habe. In der Zwischenzeit habe er daher alle Fahrten auf Papier dokumentiert. Als die Beamten sich darauf einlassen und die Protokolle auf Papier sehen wollten, schilderte der 41-Jährige das nächste Missgeschick: Sein im LKW mitfahrender Border Collie habe die Papiere leider zuvor aufgefressen. Die Beamten überprüften auch diese Möglichkeit. Als sie dem Vierbeiner ein Stück Papier vorhielten, zeigte dieser allerdings kein Interesse. Nun schauten die Ordnungshüter noch genauer hin und konnten ermitteln, dass die Fahrerkarte des Mannes vor drei Monaten abgelaufen war und er keine neue vorweisen kann. Es wurde weiterhin festgestellt, dass der LKW in den letzten 28 Tagen 15-mal ohne Fahrerkarte geführt wurde und dies über mehrere Stunden. Laut Bußgeldkatalog wird i.d.R. in solchen Fällen für einen Tag ein Bußgeld von 1000 Euro für den Halter und 250 Euro für den Fahrzeugführer veranschlagt. Trotz eines echten Hundeblicks leiteten die Beamten daher ein Bußgeldverfahren ein.
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