Graz: Grazer Frauenpreis 2021 - Jetzt einreichen!
Foto: © Superwoman/Eva & Co, Ursprung/Dreier
Die Stadt Graz/Referat Frauen & Gleichstellung und Frauenstadträtin Mag.a Judith Schwentner vergeben auch in diesem Jahr gemeinsam den Grazer Frauenpreis für herausragende Projekte in den Bereichen Frauen und Gleichstellung. Bis 29. Jänner 2021 können Projekte eingereicht werden. Einreichen können Vereine, NGO´s, aber auch Einzelpersonen mit klarem Graz-Bezug. Auch Dritten können nominiert werden. Die Entscheidung über die Vergabe des Grazer Frauenpreises 2021 trifft im Anschluss an die Einreichungen eine parteiübergreifende Jury. Das Siegerinnen-Projekt ist mit 6.000 Euro dotiert und wird bei der Grazer Frauenpreisverleihung 2021 am Donnerstag, 4. März 2021 vergeben.
Projekte, die feministische und frauenpolitische Anliegen vertreten und die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit verfolgen, stehen im Zentrum des Grazer Frauenpreises 2020 und werden vor den Vorhang geholt. Die parteiübergreifende Jury setzt sich zusammen aus GRin Anna Hopper (ÖVP), GRin Claudia Schönbacher (FPÖ), GRin Christine Braunersreuther (KPÖ), GRin Anna Robosch (SPÖ) und GRin Sabine Reininghaus (Neos) und entscheidet, welches Projekt nach intensiver Beratung mit dem Grazer Frauenpreis 2021 gekürt wird.
Aktuell und bis Freitag, 29. Jänner 2021 ist jede und jeder aufgerufen, Projekte einzureichen oder zu nominieren. Der Frauenpreis richtet sich an Vereine, Non-Profit-Organisationen, NGO´s bzw. Projektinitiativen, Arbeitsgruppen oder Netzwerkkooperationen aus Graz, sowie an Einzelpersonen, die einen klaren Graz-Bezug haben. Ausgenommen sind Gebietskörperschaften und politische Parteien. Ausgezeichnet wird ein Projekt und nicht eine physische Person!
Es sind sowohl Eigen- als auch Fremdnominierungen möglich. Wer ein Projekt nominieren möchte, aber selber nicht an dem Projekt beteiligt ist, schickt eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Ich nominiere!". Eine kurze Darstellung des Projektes sowie die Kontaktdaten des Trägers müssen im E-Mail angeführt sein. MitarbeiterInnen des Referats Frauen & Gleichstellung nehmen mit den Projektverantwortlichen Kontakt auf. Entscheidet sich das fremdnominierte Projekt für eine Einreichung, ist das Einreichformular vom Projekt selbst auszufüllen. Andernfalls hat die Fremdnominierung keine Auswirkung auf den Grazer Frauenpreis.
- Das Einreichformular, Richtlinien und alle wesentlichen Informationen zum Grazer Frauenpreis 2021 gibt es auf graz.at/frauenpreis
- Die Einreichphase läuft noch bis 29. Jänner 2021. Es sind Eigen- und Fremdnominierungen möglich.
- Voraussetzung in allen Fällen ist, dass eine Verbindung der Person, der Institution beziehungsweise des Projekts mit Graz besteht.
- Eingereicht werden dürfen nur Projekte, die bereits in Umsetzung oder abgeschlossen sind.
- Die Auswahl erfolgt nach der Einreichphase und einer formellen Sichtung des Referats Frauen & Gleichstellung durch eine Jury. Jede im Gemeinderat vertretene Fraktion durfte ein weibliches Jurymitglied nominieren. Die Vorsitzende der Jury ist die Stadträtin für Frauen & Gleichstellung Mag.a Judith Schwentner. Von den im Gemeinderat vertretenen Parteien wurden nominiert: ÖVP/GRin Anna Hopper, FPÖ/GRin Claudia Schönbacher, KPÖ/GRin Christine Braunersreuther, SPÖ/GRin Anna Robosch, Neos/GR Sabine Reininghaus.
- Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert.
- Die Preisverleihung findet am 4. März 2021 im Grazer Rathaus statt
- 2009, 2011, 2017 und 2020 wurde der Grazer Frauenpreis bislang vergeben.
Quelle: Stadt Graz