Salzburg: Größte Baurechtsreform bringt leistbares Wohnen
Günstigere Miete für Startwohnungen / Überbauung Supermärkte fixiert / Ungenutzte Dachböden werden zu Wohnräumen / Fünf Gesetze betroffen
(LK) Eine umfangreiche Baurechtsnovelle legt Landesrat Josef Schwaiger morgen, Mittwoch, dem Landtag zur Beschlussfassung vor. „Das vorgeschlagene Gesetzespaket ermöglicht erstmals kostenreduziertes und somit günstiges Wohnen. Junge Menschen sollen in Zukunft maximal ein Drittel ihres Einkommens für Wohnen ausgeben“, so der Landesrat. Das Paket enthält Anreize zur Überbauung von Supermärkten und Betriebsbauten, die Möglichkeit zum Ausbau von Dachböden, einen verpflichtenden Einbau von E-Ladestationen sowie ein Verbot von Ölheizungen in Neubauten, und es schafft die Kategorie der Start- und Übergangswohnungen.
Gleich fünf Gesetze (Raumordnung, Bautechnik, Baupolizei, Bauprodukte und Bebauungsgrundlagen) werden geändert. „Wir drehen jetzt an vielen Stellschrauben und spannen einen Bogen von leistbarem Bauen und Wohnen, sparsamem Umgang mit Grund und Boden, Klimaschutz und Nachverdichtung. Und wir geben den Gemeinden zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten, vor allem um günstigen Wohnraum zu schaffen, in die Hand“, betont Landesrat Josef Schwaiger.
Mieten bei Startwohnungen um zehn Prozent günstiger
Beim Bau von Mietwohnungen zwischen 45 und 65 Quadratmeter sollen die ortsüblichen Kosten um zehn Prozent unterschritten werden. Ein Lifteinbau wird erst ab dem dritten Obergeschoss und bei mehr als zwölf Wohnungen pro Gebäude verpflichtend sein. Die Gemeinden erhalten ein Zuweisungsrecht für drei Viertel dieser Wohnungen.
Junges Wohnen: Maximal ein Drittel für Wohnen ausgeben
Das Hauptziel lautet, insbesondere der jungen Bevölkerung in Salzburg leistbares Wohnen zu ermöglichen. Dazu entsteht ein neuer Bautyp mit Start- und Übergangswohnungen, die mindestens zehn Prozent günstiger sein sollen als die marktüblichen Kauf- und Mietpreise. Man verzichtet dabei auf Vorgaben für die Raumaufteilung. Zimmergrößen können frei geplant und auf die Bedürfnisse junger Menschen maßgeschneidert werden. Kellerräume sind nicht verpflichtend vorgesehen. Es darf dichter gebaut werden, und teure Bebauungspläne sind nicht mehr vorgeschrieben. In der Flächenwidmung wird es dafür eine eigene Kategorie geben. Voraussetzung dafür ist ein Vertrag mit der jeweiligen Gemeinde. „Ziel ist es, die Baukosten zu senken. Ein Berufseinsteiger soll zukünftig maximal ein Drittel seines Einkommens für Wohnen ausgeben müssen. Man soll wieder das Gefühl haben, sich etwas schaffen zu können. Bei diesen Wohnbauten sind die Gemeinden immer steuernd eingebunden“, so Landesrat Schwaiger.
Nachverdichten auf Supermärkten und im Gewerbegebiet
Für Bauten soll möglichst kein Grünland mehr verwendet werden. Die Verkaufsfläche von Supermärkten wird auf maximal 1000 Quadratmeter erweitert, wenn mindestens die doppelte Wohnraumfläche in den Obergeschossen entsteht. Start- und Übergangswohnungen sollen auch auf Bauten im Betriebsgebiet möglich sein, Dachstühle verstärkt als Wohnraum genutzt werden.
Verbot von Öl bei Neubauten
In Neubauten wird künftig der Einbau von Ölheizungen verboten. Beim Austausch von bestehenden Ölheizungen wird ein vernünftiger Umgang mittels Alternativenprüfung und möglichen Ausnahmen angestrebt, um soziale Härten abzufedern. Mit dem Renovierungspass sollen künftig auch kleine Maßnahmen realisiert werden können.
Mehr Werkzeuge gegen illegale Zweitwohnsitze
In der Abwehr von illegalen Zweitwohnsitzen und Umgehungskonstruktionen erhalten die Gemeinden mehr Steuerungswerkzeuge. Zum Beispiel gelten für Beherbergungsgroßbetriebe zukünftig Kriterien für eine Mindestausstattung der Hotelinfrastruktur.
Mehr Platz für Fahrräder und E-Mobilität
Weitere Vorhaben betreffen die Erhöhung der Anzahl an Fahrradabstellplätzen und E-Ladestationen. Mehr Stellplätze sollen künftig bei Schulen und Kindergärten entstehen, Garagen können um drei Meter länger werden, um die Fahrräder griffbereit abzustellen. Bis 1. Jänner 2024 sollen bestehende Nicht-Wohnbauten oder gemischt genutzte Bauten mit mehr als 20 Autostellplätzen verpflichtend mit einer E-Ladestation nachgerüstet werden.
Fokus auf Nutzung vorhandener Struktur
Für diese Novelle ist die Änderung von fünf Gesetzen notwendig: Raumordnung, Bautechnik, Baupolizei, Bauprodukte und Bebauungsgrundlagen. „Mir ist besonders wichtig, Vorhandenes zu nutzen, bevor Neues entsteht. Eine zielgerichtete Raumordnung funktioniert nur, wenn Land und Gemeinden auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Nur so können wir die Zukunft der Jungen in diesem Land nachhaltig gestalten“, betont Schwaiger, der sich bei allen Partnern im Land und besonders beim Gemeindeverband und den Bürgermeistern „für die konstruktive und unkomplizierte Zusammenarbeit“ bedankte. „Raumordnung lebt neben Planung ganz stark vom partnerschaftlichen Dialog“, so Schwaiger.
Wichtigste Maßnahmen im Überblick
- Unterschreitung der ortsüblichen Kauf- und Mietkosten um zehn Prozent bei Start- und Übergangswohnungen
- Kein Bebauungsplan notwendig, Bauplatzerklärung reicht
- Heben des Dachstuhls um bis zu 75 Zentimeter zur Nutzung dieser Fläche als zusätzlicher Wohnraum
- Festlegung einer Mindestausstattung der Infrastruktur für Beherbergungsgroßbetriebe
- Verbot von Ölheizungen in Neubauten
- Umsetzung auch kleiner Sanierungsmaßnahmen mit dem Renovierungspass
- Verpflichtende Nachrüstung mit E-Ladestation bei Nicht-Wohnbauten oder gemischt genutzten Bauten mit mehr als 20 Autostellplätzen bis 1. Jänner 2024
Quelle: Land Salzburg