Salzburg: Günstiges Klimaticket für Menschen mit Behinderungen
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Hofer
274 Euro für „Klimaticket Salzburg Spezial“ / Vorverkauf ab 1. Juni 2022 auch für „Klimaticket U26“
(LK) Mit dem Klimaticket Salzburg Spezial wird ein neues Ticket für Menschen mit Behinderungen um nur 274 Euro pro Jahr eingeführt. „Wir erweitern damit erneut die Produktpalette und starten gleich morgen mit dem Vorverkauf. Auch das Klimaticket U26 gibt es ab dem morgigen Mittwoch. Gültig sind die Fahrscheine bereits ab 1. Juli“, informiert Verkehrslandesrat Stefan Schnöll.
Die Vergünstigung der Jahreskarten für Menschen mit Behinderungen war auch ein Ergebnis der Arbeitsgruppe Verkehr und Mobilität im Rahmen der Ausarbeitung des Landesaktionsplans „MIT-einander“, der im Regierungsprogramm der Salzburger Landesregierung verankert ist.
Die neuen Tickets im Überblick
- Klimaticket Salzburg Spezial, 274 Euro, Vorverkauf ab 1. Juni
- Klimaticket U26, 274 Euro, Vorverkauf ab 1. Juni
- Differenzbeträge für bestehende Klimatickets werden ab 1. Juli zurückerstattet.
Schnöll: „Verbesserungen auch bei Infrastruktur.“
„Nur günstige Jahreskarten alleine reichen allerdings nicht, wir nehmen auch die weiteren Anliegen sehr ernst. So wurden beispielsweise im Regionalverkehr im Pinzgau bereits erste „Niederflurbusse“ eingesetzt, die einen wesentlich besseren Einstieg ermöglichen. Bei neuen Ausschreibungen von Bus-Linien wird ohnehin auf möglichst behindertengerechte Einstiege geachtet“, so Schnöll.
Voraussetzungen für „Spezial“
Anspruchsberechtigt für das neue Klimaticket Salzburg Spezial sind alle Menschen, deren österreichischer Behindertenpass ein Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent aufweist. Der Vermerk „Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ gilt ebenfalls. Auch Schwerkriegsbeschädigte, Inhaber von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz sowie Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz sind dem gleichgestellt. Der entsprechende Ausweis muss bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.
Koutny: „Begrüßen diese Initiative.“
„Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und auch der Schutz des Klimas sind uns ein sehr großes Anliegen, das wir aktiv vorantreiben – auch mit zahlreichen eigenen Maßnahmen. So reduzieren wir im Rahmen unserer GreenCompany-Initiative beispielsweise unseren ökologischen Fußabdruck um rund 200 Tonnen jährlich durch einen Fuhrpark mit Elektro- und Hybridfahrzeugen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Herbert Koutny, Direktor der AUVA-Landesstelle Salzburg.
Umtausch bestehender Tickets
Alle Kunden, die bereits ein Klimaticket Salzburg besitzen und ab 1. Juli 2022 anspruchsberechtigt für die Kategorie „Spezial“ sind, können sich beim Kundenservice des Salzburger Verkehrsverbundes melden, um den anteilsmäßigen Differenzbetrag zwischen dem Klimaticket Salzburg und dem Klimaticket Spezial erstattet zu erhalten. Da ein Nachweis über die Behinderung notwendig ist, kann dies nicht online abgewickelt werden. Ein Umtausch der physischen Karte ist nicht erforderlich.
Auch Klimaticket U26 ab 1. Juni
Das „Klimaticket U26“ können alle Personen bis zur Vollendung ihres 26. Lebensjahres um nur 274 Euro erwerben. Für Studierende bleibt zukünftig die Wahl, welche Ticketkategorie für sie besser passt, das vergünstigte Semesterticket bleibt jedenfalls weiterhin bestehen. „Mit den Kategorien ‚Spezial‘ und ‚U26‘ sind nun unsere Tickets in Salzburg einheitlich an die Bedingungen der bundesweiten Jahreskarten angepasst“, informiert Schnöll.
Gfrerer: „Differenzbeträge werden zurückerstattet“
„Auch bestehende Kunden, die ab 1. Juli 2022 aufgrund ihres Alters anspruchsberechtigt für das Klimaticket Salzburg U26 sind, bekommen den Differenzbetrag rückerstattet. Wir setzen hier auf eine möglichst einfache Abwicklung“, sagt Johannes Gfrerer, Geschäftsführer des Salzburger Verkehrsverbundes. Unter www.salzburg-verkehr.at/klimaticketbonus kann die Rückerstattung des Differenzbetrages ab 1. Juli beantragt werden. Ein Umtausch der physischen Karte ist dabei nicht erforderlich.
Quelle: Land Salzburg