Kärnten: Gutachten bestätigt - Planungsstopp der B317 ist rechtlich nicht haltbar!

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Foto: Büro LR Gruber
05 Feb 10:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Gruber, LR Schuschnig: Bund hat sogar Verpflichtung, Sicherheitsausbau zügig voranzutreiben - Land ist bereit, rechtliche Schritte gegen Verkehrsministerium und ASFINAG einzuleiten – WKK: 78 Prozent der Betriebe sehen direkten negativen Einfluss auf ihr Unternehmen – ÖAMTC: Straße entspricht nicht den Sicherheitsstandards

Klagenfurt (LPD). Im November 2021 wurde vom Verkehrsministerium völlig überraschend ein Planungsstopp für den Sicherheitsausbau der B317 zwischen St. Veit und Friesach verkündet. Einladungen des Landes zu Gesprächen und einem Lokalaugenschein blieben unbeantwortet. „Die gesetzliche Verantwortung des Bundes, sich um diesen Ausbau zu kümmern, darf nicht einfach ignoriert werden“, sagen die beiden für Straßenbau und Verkehrsrecht zuständigen Landesräte Martin Gruber und Sebastian Schuschnig. Ein Rechtsgutachten des renommierten Juristen Dr. Peter Bußjäger der Universität Innsbruck bestärkt sie nun darin.

Es wurde geprüft, ob die Bundesministerin überhaupt befugt war, laufende Planungen für im Bundesstraßengesetz verankerte Projekte einseitig zu stoppen, und ob für die ASFINAG aufgrund vertraglicher Vereinbarungen bereits eine zivilrechtliche Verpflichtung entstanden ist, Planung und Ausbau der B317 voranzutreiben. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass es keine rechtliche Grundlage für den Planungsstopp gibt und das Ministerium die Kompetenzen weit überschritten hat. Die Entscheidungen der ASFINAG treffen die gesellschaftsrechtlich zuständigen Organe und ob eine Straße notwendig ist, lege der Nationalrat fest. Auch dürfe nicht im Vorhinein in die Erstellung des Bauprogramms durch das Ministerium interveniert werden. „Es ist ein niederschmetterndes Ergebnis für Ministerin Gewessler, aber es bringt das Land Kärnten in eine starke Position - stärker sogar als die Position anderer Bundesländer, die sich in ähnlichen Situationen befinden. Und wir werden alle Schritte setzen, um für die Region den Ausbau dieser Straße zu erreichen“, kündigte Straßenbaureferent LR Martin Gruber heute an.

Durch die Verankerung der B317 im Bundesstraßengesetz ist der Bund verpflichtet, dieses Projekt ehestmöglich umzusetzen. Ein solches Vorhaben kann rechtlich nicht gestoppt werden, im Gegenteil ist der Bund laut Rechtsprechung des VwGH sogar verpflichtet, die Planungen zügig voranzutreiben, so das Gutachten. Auch der Eingriff in das operative Geschehen der ASFINAG sei gesetzlich nicht gedeckt und eine Kompetenzüberschreitung. Ebenso könne für die ASFINAG ein Planungsstopp zivilrechtliche Folgen haben. Weiters weist das Gutachten darauf hin, dass die Umwelt- und Klimaauswirkungen bereits bei der Aufnahme in das Bundesstraßengesetz in Form einer strategischen Umweltprüfung geprüft wurden.

„Der Planungsstopp für die B317 ist eine katastrophale Fehlentscheidung des Verkehrsministeriums, zu Lasten der Region und der Wirtschaft, die auf einen sicheren Ausbau vertraut hat. Klimaschutz gegen Verkehrssicherheit und Wirtschaft auszuspielen ist unbillig“, unterstrich auch Landesrat Sebastian Schuschnig. Der Stopp der B317 füge sich dabei in eine Reihe von österreichweiten Fehlentscheidungen ein. „Deshalb haben wir bereits bei der Konferenz der Wirtschaftslandesräte die einstimmige Forderung an die Verkehrsministerin gerichtet, sämtliche ASFINAG Projekte wie geplant weiterzuführen. Auch alle Verkehrslandesräte haben gefordert, dass die Länder einzubinden sind. Beides ist nicht passiert“, so Schuschnig. Man werden nun alle Hebel in Bewegung setzen, damit diese völlig falsche und laut Gutachten rechtswidrige Entscheidung der Ministerin rückgängig gemacht wird.

Gruber betonte, man wolle grundsätzlich keinen Rechtsstreit mit dem Verkehrsministerium, sondern eine konstruktive Lösung für die Menschen in der Region erreichen. „Sollte Ministerin Gewessler aber nicht einlenken, sind wir zu allen Schritten bereit“, so der Straßenbaureferent. Das bedeute die Einleitung zivilrechtliche Schritte gegen die ASFINAG, aufgrund der Kosten, die im Vertrauen auf den Ausbau entstanden sind und die durch die Verzögerungen noch entstehen können. Aber auch Amtshaftungsansprüche gegenüber der Ministerin können geltend gemacht werden. Zusätzlich verwies Gruber darauf, dass sie sich rechtlich und politisch vor dem Parlament rechtfertigen müsse. „Es gibt bereits eine parlamentarische Anfrage zur ASFINAG an sie, bei der sie Rede und Antwort stehen muss. Falls es aus der Beantwortung keine konkreten Ergebnisse für die B317 gibt, wird es weitere Anfragen durch Kärntner Abgeordnete geben. Es sind schon viel zu viele Unfälle auf dieser Strecke passiert. Das Nichtstun der Ministerin können und werden wir nicht hinnehmen“, so Landesrat Gruber.

Die Bedeutung des Sicherheitsausbaus der B317 für die Wirtschaft und die Verkehrsteilnehmer wurde bei der Pressekonferenz von Wirtschaftskammer und ÖAMTC-Kärnten nochmals klar unterstrichen. Astrid Legner, Vize-Präsidentin der Wirtschaftskammer Kärnten, präsentierte eine Umfrage, die unter ihren Mitgliedern zur Bedeutung des Straßenabschnittes gemacht wurde. 80 Prozent gaben an, dass sie oder ihre Mitarbeiter die Strecke regelmäßig nutzen, über 70 Prozent davon beanstandeten den Zustand, in dem sie sich befindet. 78 Prozent sehen darin einen direkten negativen Einfluss auf ihr Unternehmen. „Aus unternehmerischer Sicht muss der Ausbau daher zeitnah umgesetzt werden, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und um die Wirtschaftsachse Kärnten-Steiermark zu stärken.“ Für die Wirtschaftskammer Kärnten ist der Planungsstopp eine weitere infrastrukturelle Benachteiligung Kärntens, die so nicht tragbar ist.

Matthias Zernatto, stv. Direktor des ÖAMTC-Kärnten, ging auf die Ursachen der vielen Unfälle auf der B317 ein. Das Hauptproblem sieht der ÖAMTC im Fehlen von baulicher Mitteltrennung und Pannenstreifen. Studien würden belegen, dass vollausgebaute Autobahnen und Schnellstraßen die Unfallhäufigkeit und die Zahl der Unfälle mit schweren Folgen deutlich senken. „Wir sehen die Absage des Ausbaus der S37 und der B317 kritisch, vor allem in Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Die Straße entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards, was sich klar in Unfallstatistiken zeigt. Allein in den Jahren 2015 bis 2020 gab es auf dieser Strecke fast 300 Unfälle mit Personenschäden, 17 Menschen verloren ihr Leben“, so Zernatto.


Quelle: Land Kärnten



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