Vorarlberg: Gute Kooperation zwischen AMS und Mindestsicherungsbehörden
Zahlreiche Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Bregenz (VLK) – Die Kooperation zwischen Mindestsicherungsbehörden und dem Arbeitsmarktservice funktioniert in Vorarlberg sehr gut, stellt Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker in einer Anfragebeantwortung fest. „Zahlreiche Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte stehen für verschiedene Zielgruppen zur Verfügung. Mit dem Vorarlberger Beschäftigungspakt und dem Verwaltungsübereinkommen haben wir zwei Instrumente im Land, die dafür sorgen, dass die arbeitsmarkt- und integrationspolitischen Maßnahmen laufend evaluiert und nachjustiert werden“, so Wiesflecker.
Wirtschaftslandesrat Marco Tittler hält dazu fest, dass weiter alles darangesetzt werden muss, Beschäftigungslose so rasch es geht wieder in den regulären Arbeitsmarkt zu bringen. „Arbeitslosigkeit soll sich nach Möglichkeit nicht dauerhaft verfestigen. Deshalb setzen wir gemeinsam mit unseren Partnern gezielte Maßnahmen, um die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen“, sagt Tittler.
Primäre Aufgabe und Zielsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Als unterstes soziales Auffangnetz soll sie Menschen, die in einer Notlage sind, die Möglichkeit bieten, ihre Grundbedürfnisse zu decken. „Die Armutsbekämpfung und die Verhinderung sozialer Ausgrenzung sind zentrale Aufgaben der Mindestsicherung“, betont Landesrätin Wiesflecker.
Ca. die Hälfte der Mindestsicherungsbeziehenden sind Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, etwa Kinder, PensionistInnen, Alleinerziehende mit Betreuungspflichten oder pflegende Angehörige. Weitere 17 Prozent der Beziehenden sind sogenannte AufstockerInnen, d.h. sie beziehen ein Einkommen aus Erwerbsarbeit, das aber nicht ausreicht.
Für alle Beziehenden, die in der Lage sind, eine Erwerbsarbeit auszuüben, besteht die Verpflichtung zum Einsatz ihrer Arbeitskraft. Die Mindestsicherungsbehörde überprüft das im Einzelfall und verhängt auch Sanktionen, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden. Aktuell wurde im August 2020 in 58 Fällen die Mindestsicherung gekürzt.
Die durchschnittliche Bezugsdauer betrug im Jahr 2019 in Vorarlberg 6,2 Monate. „Das ist im Ländervergleich österreichweit der niedrigste Wert“, betont Landesrätin Wiesflecker abschließend.
Quelle: Land Vorarlberg