Kärnten: HIBL wird auf neue rechtliche Beine gestellt

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
01 Jun 18:44 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Prettner: Sozialhilfegesetz des Bundes macht neue rechtliche Grundlage für „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ notwendig – Land könnte sonst keine Hilfsgelder mehr ausbezahlen – In ersten vier Monaten 2021 Verdoppelung der Anträge

Klagenfurt (LPD). „Bei der morgigen Regierungssitzung sichern wir der HIBL, der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“, ein Fortbestehen – und garantieren damit der Kärntner Bevölkerung auch weiterhin eine direkte und schnelle finanzielle Hilfe“, informiert Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner heute, Montag. Notwendig wird die landesgesetzliche Anpassung, weil sich die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes des Bundes geändert haben. Künftig kann die HIBL nicht mehr im einstigen Mindestsicherungsgesetz bzw. im neuen Sozialhilfegesetz rechtlich „verankert“ werden.

„Gerade in der Corona-Krise wurde deutlich, dass der Bedarf an kurzfristigen finanziellen Hilfen nicht nur gegeben, sondern massiv angestiegen ist“, sagt Prettner. Daher sei es im Vorjahr auch notwendig gewesen, das Budget auf rund zwei Millionen Euro mehr als zu verdoppeln. „Diese Budgetgrundlage bleibt auch für 2021 bestehen“, versichert die Sozialreferentin.

Mit der HIBL-Neuregelung wird nicht zuletzt eine Handlungsgrundlage für die verantwortlichen Mitarbeiter geschaffen. Im Fokus steht auch die Serviceorientierung mit flexibler Antragstellung. Das heißt, die Antragstellung ist nicht nur vor Ort in der zuständigen Wohnsitzgemeinde/Bezirksverwaltungsbehörde möglich, sondern kann auch mittels Online-Antrags-Formular via E-Mail von zu Hause aus erledigt werden. „Jeder Antrag wird individuell geprüft, um möglichst umfassend auf eine bestehende Notlage reagieren zu können und niemanden auszuschließen“, so Prettner.

Und auch hier habe die Coronakrise gezeigt, dass individuelle Betrachtungen zwingend notwendig seien: „In den vergangenen Monaten wurde die HIBL auch von Menschen bezogen, die nie gedacht hätten, in derartige finanzielle Schwierigkeiten geraten zu können. Wir haben deshalb die HIBL im Vorjahr auch auf selbstständig erwerbstätige Personen ausgedehnt. Das wird künftig beibehalten. Im Coronajahr 2020 haben immerhin 113 Einpersonenunternehmen – vom Taxifahrer bis zum Tanzschullehrer, vom Masseur bis zum Lokalbetreiber – eine finanzielle Unterstützung erhalten: Im Schnitt hat ein EPU 1.286 Euro bekommen“, sagt Prettner. Summa summarum wurden über die HIBL knapp 2,1 Millionen Euro an 3.096 Antragsteller ausbezahlt. In vielen Fällen wurde das Geld für Mieten, für Kautionen, für Betriebskosten benötigt.

„Dass sich die wirtschaftlichen Folgewirkungen der Pandemie 2021 nicht entspannen werden, sondern sich im Gegenteil wohl weiter verschärfen, zeigt ein Blick auf die HIBL-Statistik: In den ersten vier Monaten des heurigen Jahres haben wir bereits 1.337 Kärntnern geholfen. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr mit 770 fast eine Verdoppelung. Menschen können aus den unterschiedlichsten unverschuldeten Gründen in eine finanzielle Notlage geraten. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir auch weiterhin die Möglichkeit haben, diese Menschen so schnell und so unbürokratisch wie möglich zu unterstützen“, ist die Sozialreferentin vom Spruch „wer schnell hilft, hilft doppelt“ überzeugt.

Der Soforthilfeantrag (Corona Krisen Formular) ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L49


Quelle: Land Kärnten



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