Vorarlberg: Härtefallfonds - Unterstützung für Privatvermietung wird ausgeweitet
LR Gantner: Überlebensnotwendige Hilfe für ein wichtiges Angebotssegment im Tourismus
Bregenz (VLK) – Landesrat Christian Gantner setzte sich mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger intensiv dafür ein, dass auch jene Zimmervermieter aus dem Härtefallfonds unterstützt werden können, die aus unterschiedlichen Gründen bislang diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen konnten – mit Erfolg. Im Tourismusausschuss der Bundesregierung wurde heute, Freitag, ein Antrag eingebracht, der den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert. Damit wird für mehr als ein Drittel der Zimmervermieter die Grundlage für zukünftige Förderungen geschaffen – konkret für den „Ausfallbonus“. Derzeit wird gemeinsam mit dem Finanzministerium an einer Richtlinie gearbeitet, damit die neu hinzukommenden Berechtigten diese Förderung in Anspruch nehmen können.
„Die Tourismusbranche war von COVID-19 als erstes und am stärksten betroffen und wird wohl auch noch nachhaltig mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen haben. Das gilt auch für die touristische Privatvermietung, die einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in den Tourismusdestinationen leistet“, so Tourismuslandesrat Gantner. Er verweist auf den mit 15 Millionen Euro dotierten Tourismus-Sondertopf, den Vorarlberg im vergangenen Jahr als einziges Bundesland aufgestellt hat. Auch der Härtefallfonds des Bundes ist insbesondere für die Tourismusbranche ein überlebenswichtiges Instrument, das unbürokratischen Soforthilfe bietet, um Einnahmenausfälle abzufedern und Betriebe durch die Krise zu bringen.
Zu den Anspruchsberechtigten gehören schon bisher jene ca. 30.000 Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Durch eine Änderung des Härtefallfondsgesetzes sollen künftig auch gewerbliche und sonstige touristische Vermieter mit dem Ausfallbonus gefördert werden können, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen. Das sind um ein Drittel mehr Anspruchsberechtigte.
Quelle: Land Vorarlberg