Innsbruck: Härtefallfonds für wohnungslose Frauen und Elternteile eingerichtet
Foto: M. Freinhofer
Zusammenarbeit mit dem Verein „lilawohnt“
(IKM) Über Wohnungslosigkeit wird gerne geschwiegen – insbesondere, wenn Frauen betroffen sind. Faktoren wie geringes Einkommen, steigende Mieten und Energiekosten haben die Situation von Frauen in Not noch einmal verschärft. Viele der Betroffenen suchen nicht gleich Unterstützung bei sozialen Einrichtungen und Anlaufstellen, sondern leben vorerst “prekär”. Das bedeutet, dass sie meist bei Bekannten oder Verwandten unterkommen. Frauen versuchen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden bzw. entstandene Wohnungslosigkeit verdeckt zu leben und ihre Notlage zu verbergen. Sie leben nach einem Wohnungsverlust häufig in Provisorien und unsicheren Wohnverhältnissen. Frauen suchen selbst nach Lösungen, die sie mitunter in neue Abhängigkeiten führen, gehen Zweckbeziehungen ein oder übernachten bei Zufallsbekanntschaften.
Für wohnungslose Frauen bzw. jeden Elternteil mit Kind (Frau mit Kind/er oder Mann mit Kind/er) in Innsbruck wurde von der Stadt ein Härtefallfonds in der Höhe von 20.000 Euro eingerichtet.
„Mit dem Härtefallfonds unterstützen wir gezielt im Fall von akuter Wohnungslosigkeit. Auch wenn es Betroffenen oftmals schwerfällt darüber zu sprechen, ist es wichtig über akute Wohnungslosigkeit nicht zu schweigen, sondern bestehende Hilfsangebote wie das unsere anzunehmen“, appelliert der für Soziales zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
"Klar ist, jede Frau, die den Härtefallfonds in Anspruch nehmen muss, ist eine zu viel. Gerade bei Frauen findet die Wohnungslosigkeit oftmals versteckt statt. Darüber hinaus sind sie durch die aktuelle Teuerungswelle oftmals härter betroffen von prekären Wohnungssituationen. Frauen - mit oder ohne Kinder - sind somit auf das Angebot von schnellen und unbürokratischen Unterstu?tzungsleistungen angewiesen. Mit dem neu geschaffenen Härtefallfonds ist ein erster, kleiner Schritt auf der kommunalen Ebene gelungen - weitere auf dem Weg zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben für alle Frauen in Innsbruck, müssen folgen“, betont Gemeinderätin Janine Bex, BSc.
Vorgehensweise
Konkret können in Not geratene Personen einen Antrag auf Übernahme der Aufenthaltskosten für bis zu fünf Tage in einer Pension oder Apartment etc. beim städtischen Amt für Soziales stellen. Die Mindestsicherungsreferate prüfen zunächst, ob eine finanzielle Notlage im Sinne des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes vorliegt und eine Übernahme der Kosten aus Mindestsicherungsmitteln erfolgen kann. Wenn dies nicht möglich ist, können nunmehr, in Zusammenarbeit mit dem Verein „lilawohnt“, einlangende Ansuchen dem Härtefallfonds zur Bearbeitung vorgelegt werden. MF
Quelle: Stadt Innsbruck